Archivale

Eheschließung zwischen Johann Ludwig Friedrich von Liebenstein und Christiane Friederike Diez

Enthält: Abrede eines Matrimonii ad morganaticum, 1774, wie folgt: Johann Ludwig Friedrich verspricht eine Morgengabe von 300 fl rheinischer Währung in bar oder als Schuldverschreibung mit fünf Prozent Jahreszins. Es folgen Regelungen zur Erbverteilung für den Todesfall eines der Partner mit und ohne gemeinsame Kinder, Gütergemeinschaft; erneuertes Instrument, 1779: die Brautleute haben die Ehe unter den genannten Bedingungen nunmehr zu vollziehen vereinbart, der Markgraf [Karl Friedrich] von Baden hat unter dem 24. Juni 1779 Konsens erteilt, die Agnaten der Familie von Liebenstein, Friedrich Wilhelm, Karl Friedrich und Philipp Friedrich [III.], anerkennen diesen Ehevertrag und versprechen der Braut ein Wittum von jährlich 150 fl aus den Eschenbacher bzw. Jebenhausener Familiengütern zu bezahlen

Archivaliensignatur
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Bü 103
Alt-/Vorsignatur
K. Lit. A Sch. 3 F. III
K. Lit. A Sch. 5 gestr.
Umfang
6 Schr.
Bemerkungen
mit Abschr. u. Konzeptschr.; vgl. U 186

Kontext
Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 2. Akten und Amtsbücher >> 2.1 Angelegenheiten der freiherrlichen Familie von Liebenstein >> 2.1.6 Familienverträge >> 2.1.6.1 Eheschließungen, Heiratsabfindungen und Erbverzichtserklärungen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen

Laufzeit
1774, 1779

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 15:48 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1774, 1779

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