Kapitel

Tit. XXXVIII. Von der Declaration eines dunckeln Bescheids oder Urtheils.; Tit. XXXIX. Von denen Appellationen, so an Uns erhoben werden.; Tit. XL. Von der Revision bey dem Tribunal.

Tit. XXXVIII. Von der Declaration eines dunckeln Bescheids oder Urtheils.; Tit. XXXIX. Von denen Appellationen, so an Uns erhoben werden.; Tit. XL. Von der Revision bey dem Tribunal.

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
338-348
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Project des Codicis Fridericiani, Oder eine, nach Sr. Königl. Majestät von Preussen Selbst vorgeschriebenem Plan entworffene Cammer-Gerichts-Ordnung : Nach welcher Alle Processe in einem JAhr durch drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen: Nebst dem Project einer Sportul-Ordnung und eines Pupillen-Collegii.

Erschienen
1748

Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 14:22 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1748

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