Urkunde

Nachdem Deputierte der Reichsstadt Schwäbisch Hall in Waldenburg bei Graf Philipp Gottfried von Hohenlohe-Langenburg bereits eine entsprechende Deklaration erwirkt haben, legen Hall und Hohenlohe hiermit vertraglich fest, dass in Zukunft hällische Salz- und Weinfuhren an allen hohenlohischen Zollstätten nur noch fassweise und nicht mehr - wie vielfach bisher - nach der Anzahl der Wagen oder Zugtiere verzollt werden sollen. Vorstehende Regelung dient der Erhaltung guter Nachbarschaft und soll den gräflichen Zollprivilegien "ohnpräjudicierlich" sein.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 2970
Alt-/Vorsignatur
3020
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Waldenburg

Siegler: Die Vertragspartner

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Siegel unterhalb des Textes aufgedrückt

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1601-1700
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1674 März 13

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 15:41 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1674 März 13

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