Urkunde
Nachdem Deputierte der Reichsstadt Schwäbisch Hall in Waldenburg bei Graf Philipp Gottfried von Hohenlohe-Langenburg bereits eine entsprechende Deklaration erwirkt haben, legen Hall und Hohenlohe hiermit vertraglich fest, dass in Zukunft hällische Salz- und Weinfuhren an allen hohenlohischen Zollstätten nur noch fassweise und nicht mehr - wie vielfach bisher - nach der Anzahl der Wagen oder Zugtiere verzollt werden sollen. Vorstehende Regelung dient der Erhaltung guter Nachbarschaft und soll den gräflichen Zollprivilegien "ohnpräjudicierlich" sein.
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 2970
- Alt-/Vorsignatur
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3020
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Waldenburg
Siegler: Die Vertragspartner
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel unterhalb des Textes aufgedrückt
- Kontext
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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1601-1700
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
- Laufzeit
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1674 März 13
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2025, 15:41 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1674 März 13