Abschnitt

Von der Stadt- oder Amt-Schreiber gemeinen Verrichtung gegen den Unterthanen. - Wie ein Stadt- Amt- oder Gerichts-Schreiber von seinem Amt abkommen möge.

Von der Stadt- oder Amt-Schreiber gemeinen Verrichtung gegen den Unterthanen. - Wie ein Stadt- Amt- oder Gerichts-Schreiber von seinem Amt abkommen möge.

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Language
Deutsch

Bibliographic citation
Deß Herzogthums Würtemberg Erneuert Gemein Land-Recht : Deme beygefüget, Einige darzu gehörige und nöthige Fürstliche General-Rescripta

Published
1743 -

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26.05.2025, 3:55 PM CEST

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  • 1743 -

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