Archivale

Hexenprozess gegen Hans Jakob Haberstroh in Rust

Enthält u. a.: Gutachten der juristischen Fakultät Straßburg;
Schreiben: Dekan, Senior und Professoren der Juristenfakultät der Universität Straßburg schreiben an Junker Wolf Jakob Böckle von Böcklinsau: Betreffend den Hans Jakob Haberstroh, dessen am 1. April durch Meister Wolf Haberlitz den Barbier, auf Befehl des in Rust residierenden Junkers Jakob Christoph Böcklin erfolgtes Verhör, sowie dessen am 3. April durch den Schultheißen Abel Walch in Anwesenheit der beiden Gerichtspersonen Marx Coßman und Mathis Bonn erfolgtes Verhör ihnen durch Schreiben vom 10. April (mit Beilagen) übermittelt worden war, haben sie am 11. April eine Versammlung abgehalten. Der Junge ist jetzt 12 Jahre und 3 Monate alt - auf Jacobi wird er 12 ½ - und wird bei seinem Stiefvater Andres Guthman verwahrt. Seit dem letzten Herbst soll ihm öfter der Böse erschienen sein. Sie meinen, der Knabe sei ein armer gebrechlicher Mensch und werde von Schneider Georg in Grafenhausen, wo er zur Lehre ist, schlecht behandelt. Sie empfehlen, da der Knabe eher durch Unverstand denn durch Bosheit in die Fänge des Bösen geraten und ihm wohl noch zu helfen sei, alle Verhöre und inquisitorische Befragung einzustellen, ihn möglichst nicht alleine zu lassen, ihn häufiger durch den Geistlichen besuchen und ihn durch diesen und andere gottesfürchtige Personen zum Gebet anhalten zu lassen. Sollte dies Erfolg haben, sollte er von öffentlicher Strafe verschont bleiben, hingegen soll gegen die väterliche Züchtigung nichts unternommen werden. Bessert er sich nicht, so wäre die peinliche Befragung vorzuschlagen. (21.04.1655)
Mit Beilagen:
1) Einzelheiten aus dem Verhör des Hans Jakob Haberstroh
2) Konzept des Schreibens an die Juristenfakultät

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4576
Alt-/Vorsignatur
N 33
Umfang
5 Schr.
Bemerkungen
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 667. Für die Benutzung gesperrt.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Textverlust durch Wasserschaden und Mäusefraß.

Kontext
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.3 Gerichtsbarkeit >> 2.3.4 Verhörprotokolle und Prozessschriftstücke
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände

Laufzeit
1655

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
25.04.2024, 09:51 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1655

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