Bestand

Kreisgerichtskommission Quellendorf (Bestand)

Findhilfsmittel: Findbuch 2015 (online recherchierbar)

Registraturbildner: Nach der Vereinigung der Herzogtümer sind nach dem Gesetz vom 1. Juli 1864 und vom 4. August 1864 die Gerichtsbehörden des Landes und deren Kompetenzen neu organisiert worden. Das Herzogtum Anhalt wurde in fünf Kreisgerichtsbezirke aufgeteilt: Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt. Zum Kreisgericht Dessau gehörten die Kreisgerichtskommissionen Jeßnitz, Oranienbaum und Quellendorf. Jedem Kreisgericht steht innerhalb seines Gerichtssprengels die unbeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zu. Die bei den Kreisgerichtskommissionen angestellten Einzelrichter sind Mitglieder des Kreisgerichts, in dessen Sprengel ihr Bezirk liegt. Die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Oberlandesgericht. Sie stehen jedoch unter Aufsicht des betreffenden Kreisgerichtsdirektors. Die Kreisgerichtskommission Quellendorf ist zuständig für die Stadt Radegast und die Dörfer Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Hoyersdorf, Kochstedt, Körnitz, Lausigk, Lennewitz, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Naundorf vor der Heide, Quellendorf, Brambach, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Storkau, Tornau vor der Heide, Wadendorf, Wehlau, Zehbitz, Zehmigkau und Zehmitz.

Bestandssignatur
Z 247 (Benutzungsort: Dessau)
Umfang
Laufmeter: 0.4

Kontext
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.06. Justizbehörden >> 03.04.06.02. Gerichte 1. Instanz

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Letzte Aktualisierung
14.04.2025, 08:12 MESZ

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  • Bestand

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