Urkunden
1259 Juni 23, Osnabrück. Dompropst, Domdechant und das ganze Osnabrücker Domkapitel verkünden ein mit Zustimmung des Bischofs Balduin erlassenes Statut, wonach kein Domherr emanzipiert und als stimmfähig in das Kapitel aufgenommen werden soll, der nicht sein zwanzigstes Jahr vollendet und ein Jahr in Paris oder an einer anderen Universität studiert hat. ... beurkunden ein ... Statut ... Zwei Ausfertigungen, Pergament. An beiden Ausfertigungen Bischofs- und Kapitelssiegel an Pergamentstreifen erhalten. Osnabrücker Urkundenbuch 3,217. Abschrift Ma20 Copiar
- Archivaliensignatur
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Diözesanarchiv Osnabrück, BAOS U1 1259 Juni 23
- Sonstige Erschließungsangaben
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Personennamen: das Domkapitel
Literatur: Friderici, J. G. J. / Stüve, E. W.: Geschichte der Stadt Osnabrück, aus Urkunden. Osnabrück 1816. Theil I, No. 29
- Kontext
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U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Bestand
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10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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09.07.2020, 08:38 MESZ