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Der erst Theil. Von dem Gerichtlichen Proceß in Bürgerlichen Sachen erster Instantz.

Der erst Theil. Von dem Gerichtlichen Proceß in Bürgerlichen Sachen erster Instantz.

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Erschienen in
Des Fürstenthumbs Würtemberg gemein Landtrecht/ in vier Theil verfaßt. Der Erst, Ander, Dritt, Viert Theil von dem Gerichtlichen Proceß/ Contracten vnd Handtierungen/ Testamenten vnd letsten Willen/ Erbschafften on Testamnet vnd was dem selbigen an hangt

Erschienen
1567

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:54 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1567

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