Sachakte

Verordnung: Die durch die Visitation der Apotheken entstehenden Kosten und deren Aufteilung sind jeweils unter Nennung der einzuziehenden Beträge dem zuständigen hessischen Provinzialkommissar mitzuteilen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 40/11

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1837 März 28

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1837 März 28

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