Quelle
Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnd Herren, Herren Albrechts des Jüngern, Margrauens zu Brandenburg etc. Offentliche warhaffte vnd gegründte bericht, Welcher gestalt, die beede Bischoff Bamberg vnd Würtzburg sambt jren Thumbcapiteln, wider jre Brieff vnd Sigel, so die Keyserliche Mäyestat zuhalten Confirmirt, vnd hochgedachtem Fürsten widerumb Restituirt, seinen Fürstlichen Gnaden trewloß, vnd Sigelbrüchig worden, auch als die offentliche Landtfridbrecher, vnd bescheder, sein Fürstlichen Gnaden zuerlaubter not, vnd gegen weher verursacht, vnd gedrungen haben
- Alternative title
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Offentliche warhaffte und gegründte bericht, Welcher gestalt, die beede Bischoff Bamberg und Würtzburg sambt iren Thumbcapiteln, wider ire Brieff und Sigel, so die Keyserliche Mäyestat zuhalten Confirmirt, und hochgedachtem Fürsten widerumb Restituirt, seinen Fürstlichen Gnaden trewloß, und Sigelbrüchig worden, auch als die offentliche Landtfridbrecher, und bescheder, sein Fürstlichen Gnaden zuerlaubter not, und gegen weher verursacht, und gedrungen haben
- Location
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Hist.pol.2,510.506
- Extent
-
[42] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Keyword
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[S.l.]
- (when)
-
[1553]
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11094234-4
- Last update
-
27.11.2025, 8:33 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Quelle
Time of origin
- [1553]
Other Objects (12)
Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnd Herren, Herren Albrechts des Jüngern, Margrauens zu Brandenburg etc. Offentliche warhaffte vnd gegründte bericht, Welcher gestalt, die beede Bischoff Bamberg vnd Würtzburg sambt jren Thumbcapiteln, wider jre Brieff vnd Sigel, so die Keyserliche Mäyestat zuhalten Confirmirt, vnd hochgedachtem Fürsten widerumb Restituirt, seinen Fürstlichen Gnaden trewloß, vnd Sigelbrüchig worden, auch als die offentliche Landtfridbrecher, vnd bescheder, sein Fürstlichen Gnaden zuerlaubter not, vnd gegen weher verursacht, vnd gedrungen haben
DEs Durchleuch=||tigen Hochgebornen Fursten vnd Herren/|| Herren Albrechts des Jüngern/ Margrauens zů Bran=||denburg #[et]c. Offentliche warhaffte vnd gegründte be=||richt/ Welcher gestalt/ die beede Bischoff Bamberg || vnd Würtzburg sambt jren Thumbcapiteln/ wi=||der jre Brieff vnd Sigel/ so die Keyserliche || Mäyestat zůhalten Confirmirt/ vnd hoch=||gedachtem Fürsten widerumb Restituirt/|| seinen Fürstlichen Gnaden trewloß/ vnd || Sigelbrüchig worden/ auch als die || offentliche Landtfridbrecher/ vnd || bescheder/ sein Fürstlichen Gna=||den zůerlaubter not/ vnd ge=||genweher verursacht/|| vnd gedrungen || haben.||
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Jag- vnd Forstrecht, Das ist: Vndericht Chur- vnd Fürstlicher Landt auch Graff vnd Herrschafften, vnd anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhauwung vn[d] widerhauwung der Wäld vnd Gehöltz, Auch den Wildtbänen, Fischereyen, vnd was solchem anhangt, wie die nach Keyserlichen vnd Fürstlichen gemeinen Rechten, Gebrauch vnd gelegenheit, in guter Ordnung zu halten, vnd in besser form anzurichten : Weiter sind herzu kommen etliche gute Consilia, ...
Auffgebot vnd warnungsschrifft : So die Chur, vnd Fürsten zu Sachssen etc. an alle jrer Chur vnd Fürstlichen gnaden Landstende, vnd Vnterthane, derselben Fürstenthumb vnd Lande, des grausamen Erbfeindes der Christenheit, des Türcken, persönlichen anzugs halben, sich jnn furstehender noth, jnn rüstung vnd gereitschafft finden zulassen, offentlich haben ausgehen, vnd verkündigen lassen