Baudenkmal
Zunftzeichen; Seligenstadt, Steinheimer Straße 10
Sandsteinplatte mit Relief des Bäcker-Zunftzeichens in teilweiser neuer Ergänzung, ebenfalls neu die Jahreszahl 1752. Sachteil in modern verändertem Gebäude. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
- Standort
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Steinheimer Straße 10, Seligenstadt, Hessen
- Klassifikation
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Baudenkmal
- Letzte Aktualisierung
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04.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Baudenkmal