Baudenkmal

Zunftzeichen; Seligenstadt, Steinheimer Straße 10

Sandsteinplatte mit Relief des Bäcker-Zunftzeichens in teilweiser neuer Ergänzung, ebenfalls neu die Jahreszahl 1752. Sachteil in modern verändertem Gebäude. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.

['Steinheimer Straße 10'] | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Steinheimer Straße 10, Seligenstadt, Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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