Visuelle Materialien
Haus Walderseestraße, Deutscher Evangelischer Frauenbund Hannover
- Inventory number
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A-F-NLK16-00139
- Extent
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21,7 x 26,5 cm
- Related object and literature
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Aktenbestand: Deutscher Evangelischer Frauenbund
- Subject (what)
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Schülerinnenwohnheim
Deutscher Evangelischer Frauenbund; Körperschaften
Haus Walderseestraße
- Contributor
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Wagner, Hans
- Published
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1960 - 1970
- Delivered via
- Rights
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AddF - Archiv der deutschen Frauenbewegung. Bibliothek
- Last update
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30.01.2023, 11:53 AM CET
Data provider
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Object type
- Visuelle Materialien
Associated
- Wagner, Hans
Time of origin
- 1960 - 1970
Other Objects (12)
Hans Wagner von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er am St. Jakobstag desselben Jahres, als er mit anderen nach Cannstatt und Waiblingen dem Herzog zuziehen sollte, erklärt hatte, man wolle eine Schmach an sie legen und sie verführen, und man solle ihnen Leute nachschicken, damit sich ein Aufruhr erhebe, und weil er nicht nur auf dem Wege nach Obertürkheim, sondern auch sonst Aufstand unterstützt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, künftig alle gegen den Herzog gerichteten Handlungen zu unterlassen, zur Buße 130 fl an den Herzog zu zahlen - 20 fl am Nikolaustag desselben Jahres, den Rest in 10-fl-Raten an den darauffolgenden Nikolaustagen -, sich selbst und sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, die ihm nachgewiesen werden sollten, anzunehmen.
Hans Wagner zu Pleidelsheim, gef. zu Marbach, weil er der Aufforderung seines Amtmanns, des Schultheißen zu Pleidelsheim, sich bei Gelübde einer erwiesenen Schuld wegen dem Vogt zu Marbach zu stellen, nicht nachgekommen ist, auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und verspricht, künftig seinen Ober- und Unteramtleuten gehorsam zu sein.
Hans Wagner, genannt Zieglar, aus Grafenberg, wegen Bruchs einer früheren U. und anderer Straftaten zu Nürtingen gef., und daselbst mit Recht dazu verurteilt, dass er vom Nachrichter mit Ruten aus der Stadt zum Neckartor hinaus und über die Brücke geschlagen und des Landes verwiesen werde, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Lande und über den Rhein zu zeihen, auch sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen und schwört U. Wagner hatte dem Pfarrer zu Grafenberg, seinem Schwager, aus der Kirche Geld, Silbergeschirr u.a. im Wert von 100 fl gestohlen, war darauf gef. und gegen U.-Verschreibung unter bestimmten Bedingungen wieder freigelassen worden. Entgegen dieser Begnadigungsartikel war er jedoch nicht im Zehnt von Grafenberg geblieben, sondern nachts in das Haus seines Schwagers zu Nürtingen eingebrochen in der Absicht, mit einem Beil die Böden der Weinfässer einzuschlagen und den Wein in den Keller auslaufen zu lassen. Von diesem Vorhaben wurde er nur dadurch abgehalten, dass er während seines Verweilens im Keller vermeinte, das Haus würde aufgeschlossen. Ferner hatte er sich an der kaum 12-jährigen Tochter des Pfarrers und natürlichen Schwester seiner Frau unsittlich vergangen.