Archivbestand

Regierung/Landesregierung Lippe - Polizeiangelegenheiten (Bestand)

Polizeiverwaltung und -organisation 1884-1948 (55); Polizeiverordnungen in den Städten, Ämtern und Kreisen (1723) 1858-1940 (73); Verkehrspolizei, Luftverkehr, Rundfunk 1865-1948 (109); Sicherheits-, Ordnungs- und Sittenpolizei 1840-1948 (180); Gesundheitspolizei 1921-1938 (2); Feuerpolizei und Feuerlöschwesen 1817-1942 (494); Gefängniswesen 1837-1947 (74); Vereinswesen und Versammlungsrecht, Pressewesen 1869-1945 (6); Militärangelegenheiten 1868-1948 (91).

Bestandsgeschichte: 1924/25 als Abteilungsregistratur von der Abteilung des Innern abgesondert und dem Landespolizeidirektor (1922 bei der Reorganisation der Kriminalpolizei eingesetzt) unterstellt; 1947 Übergang an die Regierung Detmold.

Form und Inhalt: Vorbemerkung
1. Geschichte und Zuständigkeit der Lippischen Polizeiverwaltung
In der Überlieferung der Polizeiakten der Lippischen Regierung spiegelt sich der weite Polizeibegriff des 19. Jahrhunderts wider. Zur Polizei gehörten die Verwaltungs-, die Ordnungs- und die Sicherheitspolizei.

Der Landespolizeidirektor bearbeitete die ihm übertragenen Aufgaben mit Sitz und Stimme in der Regierung. Dies wurde in einer Dienstanweisung der Lippischen Regier-ung vom 20. Mai 1919 (Lippische Regierung Nr. 11666 vom 31. Mai 1919) festgelegt. Zum Geschäftsbereich des Landespolizeidirektors gehörten die Bearbeitung der Polizeia-ngelegenheiten, die die allgemeine Sicherheit betrafen. Dazu gehörten u.a. die Sic-herheits- und Kriminalpolizei, das Melde- und Passewesen und die Fremdenpolizei. Bei den übrigen Arbeitsbereichen des Polizeiwesens war er z. B. beim Erlass von Poliz-eiverordnungen und bei Anordnungen für die Exekutive hinzuzuziehen. Dies galt für alle Belange der Wohlfahrtspolizei (Gesundheits-, Veterinär-, Gewerbe-, Armen-, Bau- und Wegepolizei). Zum Aufgabenbereich des Landespolizeidirektors gehörten die Einr-ichtung und Beaufsichtigung der Einwohnerwehren und die Leitung der Strafanstalten - mit Ausnahme der Landesstrafanstalten - und die oberste Leitung der Gendarmerie.

Entsprechend dem Gesetz über die Errichtung einer Reichspolizeistelle und die Organis-ation der Kriminalpolizei in den Ländern (Reichskriminalgesetz 21.7.1922) musste auch in Lippe eine Neuordnung der Kriminalpolizei erfolgen, die in eine Landeskrimin-alpolizei umgewandelt wurde. Die Neuordnung erfolgte durch das Gesetz betr. die Kriminalpolizei vom 24. März 1922 (Lipp. Verord. Bd. 28). Mit dem 1. April 1922 wurde die staatliche Kriminalpolizei eingerichtet, in die einzelne Beamte aus dem Gend-armeriedienst übernommen wurden.

Das Gesetz vom 4. April 1930 über die Polizeiverwaltung (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 12 vom 14. April 1930, S. 143) regelte die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten der Ortspolizei, die von Städten und Ämtern getragen wurde, und der Landespolizei. Land-espolizeibehörde war die Regierung. Ebenso geregelt wurde der Erlass, die Veröffentl-ichung und die Gültigkeit von Polizeiverordnungen. Die Polizeiverordnungen der Ortsp-olizeibehörden waren im Staatsanzeiger, die der Landespolizeiverordnungen in der Lippischen Gesetzessammlung zu veröffentlichen.

a) Verstaatlichung und Organisation des Lippischen Polizeiwesens
Durch Gesetz vom 21. Dezember 1933 wurde das Lippische Polizeiwesen verstaatlicht (Lippische Gesetz-Sammlung Nr. 68 vom 29. Dez. 1933 Nr. 138, S. 220-222). Das Ges-etz trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Mit diesem Tag wurde das Gesetz betreffend die Kriminalpolizei vom 24. März 1922 (Lipp. Verord. Bd. 27) und das Polizeivollzugsges-etz vom 15. November 1923 außer Kraft gesetzt. Der Polizei- und Sicherheitsdienst in Lippe wurde nun von staatlichen Beamten wahrgenommen, die in der Lippischen Land-espolizei zusammengefasst wurden.

Die Landespolizei wurde unterteilt in a) Schutzpolizei, b) Landjägerei (Gendarmerie), c) Kriminalpolizei und d) Politische Polizei. Der gesamte Polizei- und Sicherheitsdienst wurde dem Führer der Landespolizei unterstellt. Der Führer der Landespolizei (Der Landespolizeiführer) war direkt der Landesregierung unterstellt.

Die Ausführungsverordnung vom 1. Juni 1934 legte fest: Oberste Landespolizeibehörde ist die Lippische Landesregierung, Kreispolizeibehörden sind die Landräte, Ortspolizeib-ehörden die Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister.

Der Polizei- und Sicherheitsdienst wurde in den Städten durch die Schutzpolizei und die Kriminalpolizei versehen; in ländlichen Gebieten durch die Gendarmerie (diese taucht im Gesetz unter der in Preußen üblichen Bezeichnung Landjäger auf). Die Gendarmerie übernahm zugleich die kriminalpolizeilichen Aufgaben. In das Gendarmerie-Korps wurden in der Regel langgediente Unteroffiziere des Heeres übernommen. Die Gend-armeriestationen waren in den einzelnen Verwaltungsämtern verteilt. Die Gendarmen übten ihren Ordnungsdienst in der Regel innerhalb ihres fest umrissenen Bezirkes aus. Der Gendarm war Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und Träger der Kriminalpolizei auf dem Lande. Hinzu kamen Aufgaben der Sicherheitspolizei, zu denen auch die Gew-erbe-, Bau-, Fischerei-, Forst- und Verkehrspolizei gehörte.

Mit der Verstaatlichung des Lippischen Polizeiwesens wurden die bisherigen Gemeind-epolizeibeamten in den Gendarmeriedienst übernommen. Die Sollstärke der Lippis-chen Polizei betrug 1934: Schutzpolizei 39, Gendarmerie 58 und Kriminalpolizei eins-chließlich Politischer Polizei 12 (Vgl. L 80.14 Nr. 20). Die Gendarmerie des Landes Lippe wurde in 40 Postenbereiche (Dienstbezirk des jeweiligen Gendarmeriepostens), 14 Amtsbereiche (die dem Gendarmerieamtsführer zur Dienstaufsicht zugewiesenen Postenbereiche) und 3 Abteilungsbereiche (die dem Gendarmerieabteilungsk-ommand-anten zur Dienstaufsicht zugewiesenen Amtsbereiche) eingeteilt.

In den Städten unterstand die Schutz- und Kriminalpolizei dem örtlich zuständigen Pol-izeiführer und in den ländlichen Gemeinden dem für den Bezirk zuständigen Gendarm-eriekommissar. Die beiden Polizeiführer waren an Weisungen der Landräte bzw. Bürg-ermeister gebunden. Die politische Polizei unterstand der Aufsicht und Verfügungsg-ewalt des Führers der Landespolizei.

Dienststellen der Schutzpolizei waren in Detmold, Lage, Lemgo und Bad Salzuflen, Gendarmerieabteilungen in Detmold (Abtlg. I), in Lemgo (Abtlg. II) und in Schieder (Abtlg. III). In der Nachkriegszeit wurden in Lippe - wie in Nordrhein-Westfalen - Polizeiauss-chüsse gebildet (L 80.14 Nr. 232). Die Verwaltung ging 1947 über an die Regierung Detmold.


b) Politische Polizei
Die politische Polizei des Landes Lippe wurde 1935 als Außenstelle der Staatspolizeis-telle in Bielefeld unterstellt. Die 1934 eingerichtete Staatspolizeileitstelle Bielefeld - hervorgegangen aus dem aufgelösten Polizeipräsidium Bielefeld (Bestand M 4) - war für den Regierungsbezirk Minden zuständig, sowie für die nichtpreußischen Länder Lippe und Schaumburg-Lippe.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1936 wurden die Aufgabengebiete der Landeskriminalpolizei und der Staatspolizei getrennt. Die Außenstelle Detmold der Geheimen Staatspolizei blieb bestehen, die Landeskriminalpolizeistelle des Landes Lippe wurde mit der Krimin-alpolizeistelle in Detmold vereinigt.

c) Luftpolizei
Die Luftüberwachung im Freistaat Lippe-Detmold wurde durch Luftpolizeibeamte des luftpolizeilichen Überwachungsdienstes der Provinz Hannover wahrgenommen. Seit 1937 gehörte das Land Lippe zum Überwachungsbereich des Luftamtes Münster.

d) Feuerpolizei
Einen Überlieferungsschwerpunkt des Bestandes bilden Akten zur Feuerpolizei. Schon im alten Repertorium wurde 1957 angemerkt, dass die Akten der Feuerpolizei höchst unsachgemäß abgelegt wurden, insbesondere die ”Feuerlöscheinrichtungen in den ländl-ichen Ortschaften“ wurde nicht nach den alten Verwaltungsbezirken getrennt abgelegt. Eine Umordnung war allerdings nicht ratsam, da die Vorgänge im Eingangsstempel mit einem Aktenzeichen versehen wurden und wegen später eingehender Bezugsschreiben ein Auffinden gänzlich unmöglich gemacht wurde. Auch bei der Neuverzeichnung wurd-en die zahlreichen Titel beibehalten. Akten zur Feuerpolizei befinden sich auch im Bestand L 77 A.

Schon im 18. Jahrhundert bestanden in Lippe Pflichtfeuerwehren, die sog. ”Sprützenges-ellschaften“. Diese Wehren wurden zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit Spritzen ausger-üstet (Druckspritzen bzw. Saug- und Druckspritzen (Zubringer)). Die Wehren wurden seit Mitte der 1920er Jahre mit modernen Gerät ausgerüstet. Angeschafft wurden Aut-omobilmotorspritzen und automobile Mannschaftswagen, um am Brandort effektiver arbeiten zu können. Für Beschaffung und Unterhalt der Geräte wurden Beträge aus der Lippischen Feuerlöschkasse eingesetzt. Parallel zur Geräteanschaffung wurde in den Orten die Spritzenhäuser neu errichtet oder entsprechend ausgebaut.

In Lippe gab es eine oberinstanzliche Zuständigkeit des Landes für das Feuerlöschwes-en sowie eine starke Einflussnahme auf die Organisation der freiwilligen Feuerwehren. Diese wurde von den Verwaltungsbezirken ausgeübt. Es gab neun Brandmeisterbezirke mit eignen Spritzenstationen. Der Branddirektor hatte damit eine wirkliche Leitungsf-unktion.
Branddirektor Eduard Winkler (1852-1933), der 1890 seinen Dienst angetreten hatte, ging 1923 in Ruhestand. Winkler war der erste Inhaber der neugeschaffenen Stelle eines Landesbranddirektors für Lippe. Vor seinem Dienstantritt in Lippe war Winkler im Dienste der Leipziger Feuerwehr. Sein Nachfolger wurde 1928 Robert Günther, vorher Brandinspektor in Wolfen (Kreis Bitterfeld). Vertreten wurde Günther im Falle der Abwesenheit bzw. in der Interimszeit von Branddirektor Heinrich Ritter in Bielefeld. Günther war seit Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Er wurde am 7. August 1939 zum Wehrdienst eingezogen.

e) Sonstiges
Die Akten der Veterinärpolizei wurden an die Wirtschaftsabteilung der Lippischen Reg-ierung abgegeben und dort als Gruppe II der späteren Registratur II a ”Veterinärpoliz-eiliche und damit im Zusammenhang stehende Angelegenheiten“ reponiert (Repertor-ium II a, Bd. I, S. 125-242). Diese Akten befinden sich jetzt im Bestand L 80.16 (Wirts-chaftabteilung).

Die Landesstrafanstalt wurde 1931 aufgelöst. Der Bestand enthält Akten zur inneren Organisation der Anstalt, zu Baumaßnahmen sowie zur Haftsituation der Gefangenen.
2) Registraturgeschichte
Die Regierung wurde 1853 dem neugebildeten Kabinettsministerium (seit 1919 Land-espräsidium) unterstellt. 1932 wurde das Landespräsidium mit der Regierung zur Land-esregierung vereinigt und zwischen 1936-1945 dem Reichsstatthalter unterstellt. Die Landesregierung wurde 1947 aufgehoben. Daraus ergaben sich Einschnitte in die Reg-istratur.

1910/12 wurde eine neue Zentralregistratur eingerichtet (Bestand L 79). Diese Registr-atur wurde 1924 im Zuge der Verwaltungsvereinfachung (Verfügung des Lippischen Landespräsidiums Nr. 1164 vom 31. Januar 1924 und Nr. 7245 vom 15. Juli 1924, welc-he die Bildung einer Abteilung des Innern vorsah) in Abteilungsregistraturen aufgeg-liedert (Bestand L 80). Der Geschäftsbereich ”Der Landespolizeidirektor“ wurde neu gebildet. Diese Akten bilden den Bestand L 80 I e P (neu L 80.15). 1933 wurde der Landespolizeidirektor in Führer der Landespolizei umbenannt.

Vorgängerakten von L 80 I e befinden sich überwiegend im Bestand L 79. Bei der Verz-eichnung wurde nicht immer eigens darauf hingewiesen. Durch die Vereinigung von Landesregierung und Landespräsidium 1932 entstand wieder eine Zentralbehörde wie vor 1853. Nach 1947 wurden Akten zum Teil bei der Regierung Detmold weitergeführt (Bestand D 1).

Bei der Registratur L 80 handelt es sich um die 1924/25 abgetrennte Abteilungsregistr-at-ur ”III/J“ - Polizeiangelegenheiten, die nach dem 1. Juni 1932 auch als Registratur ”I b“ bezeichnet wurde. Auf den Akten blieb allerdings die ältere Bezeichnung III/J (= Inn-er-es) erhalten.

Im Vorwort des älteren Repertoriums von L 80 I e steht: ”Die Registratur war nach der-en Reponierung auf dem Regierungsboden mit anderen Registraturen durch Nachk-riegseinwirkungen und Holzbockkäferbekämpfungen (Auswechslung von Dachsparren und Balken, Dachdeckerarbeiten pp., wobei ganze Regale umgeworfen waren), total in Unordnung geraten. Sie ist durch das Landesarchiv im Einvernehmen mit Pr. (Reg. Präs-ident) nach der alten - zwar weniger glücklichen - Ordnung - s. inbesondere Gruppe VI [Feuerpolizei] und VII [Gefängniswesen] - wiederhergestellt (Kruse/Sundergeld) und lt. Verfügung des Regierungspräsidenten vom 1.2.1957 - 33/B 7-1- (Tgb. Nr. 325/57 - II.2.1) dem Landesarchiv übergeben.“ Bei dieser Gelegenheit wurde das bisher benutzte Repertorium erstellt.

Die Akten wurden in der Regel lose formiert und einzelne Vorgänge sind in Umschlägen zusammengefasst. Teilweise wurden Vorgänge auch in einem Faszikel fadengeheftet oder mit Büroklamm-ern zusammengeheftet. Die Akten enthalten generell den Schriftverkehr mit den Reichsbehörden, speziell mit dem Reichsministerium des Innern. Eine Ausnahme bilden die Akten zum Feuerlöschwesen. Hier handelt es sich um den Schriftverkehr der Lippis-chen Landesregierung mit den einzelnen Wehren.

3) Hinweise zur Verzeichnung des Bestandes
Die Verzeichnung wurde am 1. Oktober 1999 begonnen und im Dezember 2000 beend-et. Grundlage für die Bildung der Aktentitel war das bisher benutzte Repertorium, welches bei der Abgabe des Bestandes an das Staatsarchiv erstellt wurde. Die Verzeichn-ung erfolgte nach den gegenwärtig üblichen Regeln zur Sachtitelaufnahme. Die Akt-entitel wurden neu gebildet, wenn die Abweichung zwischen ursprünglichem Titel und tatsächlichem Inhalt erheblich war. Bei Bedarf wurden qualifizierende Vermerke (enth-ält u.a. und enthält auch) ergänzt. Dabei weist ”enthält u.a.“ auf besondere Inhalte hin; mit ”enthält auch“ wurden vom Sachtitel abweichende Inhalte gekennzeichnet. Die Laufzeiten waren über weite Strecken korrekturbedürftig.

Bei der Anlage von mehreren Bänden zu einem Sachtitel wurde schon bei der Formier-ung der Akten vom Registrator unsystematisch gearbeitet. Ob dieses Sachverhalts bef-and sich auf einem Aktendeckel die folgende handschriftliche Notiz des erzürnten Kollegen Karl Sundergeld (1894-1967): ”Ein Idiot, dieser Registrator. Hätte 2 Jahre Zuchthaus verdient!“ (L 80 I e Tit. 3 Nr. 40 Bd. VII, neue Signatur L 80.14 Nr. 333). Bandzahlen wurden nur dann übernommen, wenn tatsächlich ein zweiter Band angelegt wurde.

Im alten Repertorium als fehlend vermerkte Akten wurden nicht verzeichnet. Diese Akten wurden, wie aus der Vorbemerkung im alten Repertorium L 80 I hervorgeht, nie an das Archiv abgegeben. Aus Aktenbänden, die mehrere eigenständige Faszikel enth-ielten, wurden in der Regel Einzelbände mit eigener Signatur gebildet, wenn diese zu einem eigenen Betreff erstellt wurden. Daher sind oft mehrfach identische Altsignaturen aufgeführt (vgl. die Konkordanz Altsignatur/Bestellnummer). Akten, die im alten Rep-ertorium nicht aufgeführt waren, haben keine Altsignatur. Die Akte L 80 I e Gr. II Tit. 11 Nr. 1 ”Polizeiverordnungen Verkehr vor dem Bahnhof Bad Meinberg“ fehlt (im alten Repertorium nicht vermerkt).

Fotos, Bücher, Plakate, Karten und Pläne wurden aus lagerungstechnischen Gründen entnommen und mit einer eigenen Signatur versehen, die jeweils in der Verzeichnungse-inheit angeführt ist (entnommen nach....). Bei der Verzeichnung nicht eigens ausgew-orfen wurden gedruckte Beilagen von Gesetz- und Verordnungsblättern. Da der Bes-tand über lange Jahre hinweg benutzt worden ist, wurde von vollständigen Neuklassif-ikation Abstand genommen. Die vorhandene Klassifikation wurde in einigen Teilen lediglich modifiziert.

Der Bestand umfasst 1054 Nummern mit einer Laufzeit von 1873 - 1948. Die letzte vergeb-ene Nummer ist 1054.*)


Der Bestand ist zu zitieren NW StADT L 80.14 Nr. ....


Detmold, im April 2001
gez. Gisela Fleckenstein


*) Nr. 1055-1084 aus Zugang 54/1985 (Regierung Detmold) nachgetragen (Gliederungspunkt 3.2. Verkehr mit Kraftfahrzeugen)

Detmold, April 2005
gez. Schwinger

Bestandssignatur
L 80.14
Umfang
199 Kartons = 1086 Archivbände (1723, 1781) 1810-1949. - Findbuch: L 80.14.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.2. Allgemeine und innere Verwaltung >> 1.1.2.2.3. Regierung / Landesregierung
Verwandte Bestände und Literatur
Ellwein, Thomas, Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Band 1: Die öffentliche Verwaltung in der Monarchie 1815-1918, Opladen 1993. Band 2: Die öffentliche Verwaltung im gesellschaftlichen und politischen Wandel 1919-1990, Opladen 1997; Hey, Bernd, Zur Geschichte der westfälischen Staatspolizeistellen und der Gestapo, in: Westfälische Forschungen, 37 (1987), S. 58-90; Kleinemanns, Joachim, Die Spritzenhäuser (Einzelführer des Westfälischen Freilichtm-useums Detmold - Landesmuseum für Volkskunde Heft 9), Detmold 1989; Leesch, Wolfgang, Verwaltung in Westfalen 1815-1945. Organisation und Zuständigk-eit (Beiträge zur Geschichte der preußischen Provinz Westfalen, Bd. 4), Münster 1992; Tepper, Wilhelm, Aufbau und Aufgaben der Polizei (= Leitfaden der Verwaltungskunde 8), Detmold-Herford 1950; Wilhelm, Friedrich, Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick, Paderborn 1997; 50 Jahre Lippischer Feuerwehrverband / Köller, Rudolf, Zur Geschichte des lippischen Feuerlöschwesens / Günther R., Das Lipp. Feuerlöschwesen nach dem Kriege und sein weiterer Ausbau, hg. von der Freiwilligen Feue-rwehr Lage anlässlich des 50. Abgeordnetentages der Freiwilligen Feuerwehren Lippes am 3. und 4. August 1929 in Lage, Lage 1929.

Siehe auch Bestand L 79 (Akten bis 1936)

Bestandslaufzeit
(1723, 1781) 1810-1949

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 14:00 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1723, 1781) 1810-1949

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