Archivale
Differenzen zwischen dem Altdorfer Oberamt einer- und dem Reichsstift Weingarten, dem Kloster Waldsee, den Grafen von Montfort und den Reichserbtruchsessen von Waldburg-Zeil andererseits wegen verschiedener strittiger Forstangelegenheiten: Reviergrenzen, das Recht zum Sammeln von Eicheln, Jagdbefugnisse u.a. Beschwerden Weingartens wegen der Festnahme einiger seiner Amtleute. Verhandlungen über die den heistergauischen Forst betreffenden Differenzen mit den Truchsessen von Waldburg (vgl. Nrn. 47-49 und 59 (a) dieses Bestandes).
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 60 Bü 60
- Alt-/Vorsignatur
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- Umfang
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5 cm
- Kontext
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Vorderösterreichische Regierung betr. Landvogtei Schwaben >> 2. Akten: Allgemeiner Teil >> 2.12 Forst, Wald, Jagd >> 2.12.7 Irrungen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 60 Vorderösterreichische Regierung betr. Landvogtei Schwaben
Bad Waldsee RV; Kloster
Heistergau; Forststreitigkeiten
Weingarten RV; Reichsstift, Amtleute
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
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Verschiedene Angelegenheiten des landvogteilichen Forstamtes: Personalstand, Besoldungen, Zulagen und Pensionen, Erträge des Forstwesens, Verpachtung von Jagdrevieren u. dgl. Differenzen zwischen dem kurbadischen 'Stabsamte' zu Markdorf und der Landvogtei Schwaben wegen der Befugnis zum Laubsammeln in dem Raderachischen Forst. Differenzen des Altdorfer Forstamtes mit dem Reichsstift Weingarten um die Holznutzungsrechte zu Inntobel, mit dem Hause Waldburg-Zeil um den heistergauischen Forst (vgl. Nrn. 47-49, 59 (a) und 60 dieses Bestandes) und wegen strittiger Reviergrenzen. Auseinandersetzungen zwischen der Landvogtei und Kloster Weingarten um das Recht zur Bestrafung der Hozfrevel in Brochenzell.

Auseinandersetzungen zwischen der Landvogtei Schwaben und dem Flecken Altdorf einer- und der Reichsstadt Ravensburg und den Truchsessen von Waldburg andererseits um die Holznutzungsrechte im Altdorfer Forst und die Jurisdiktion über denselben. U 1529 XI 18, Ferdinand I. - Georg Truchseß von Waldburg. 1479 V 2, Ulrich Gf. zu Montfort und Stadt Zürich - Kl. Weingarten - Jörg Gf. von Werdenberg und Heiligenberg. 1511 XII 8, Landvogtei Schwaben - Jörg Truchseß von Waldburg.

Jurisdiktions- und 'Ausmarkungsstreit' zwischen der Landvogtei Schwaben und den Truchsessen von Waldburg-Zeil. P Ansicht der Umgebung des Schlosses Zeil und der Reichsstadt Leutkirch aus der Vogelflugperspektive; aquarellierte Federzeichnung, 1. H. oder Mitte 17. Jh. Planzeichnung einiger strittiger Jurisdiktionsbezirke in der Oberen Landvogtei; Federzeichnung, 1655.

Auseinandersetzungen zwischen Kloster Weingarten und der Landvogtei Schwaben um die Kastenvogtei, die Bezahlung bzw. den Unterhalt der landvogteilichen Jäger, Pferde und Jagdhunde sowie um die Befugnisse der Altdorfer Amtleute bei den Abtswahlen. U 1496 IX 9, Gf. Johann von Sonnenberg - Kl. Weingarten. 1499 X 29, Maximilian I. - Landvogtei Schwaben - Kl. Weingarten. 1533 - -, Landvogtei Schwaben - Kl. Weingarten.

Etliche verschiedene Auseinandersetzungen der Truchsessen von Waldburg mit der oberösterreichischen Regierung und den Amtleuten der Landvogtei Schwaben um die Nutzungen und Rechte an den den Waldburgern verpfändeten Gebieten, Herrschaften und Städten in Schwaben bzw. um deren Verwaltung: zu einem Buch gebundene Beilagen zu den truchsessischen Kommissionen und Prozessen. U 1541 X 16, Ferdinand I. - Truchsessen von Waldburg - Stadt Waldsee. 1511 XII 18, Landvogtei Schwaben - Georg Truchseß von Waldburg. U Ferner ein Vertrag von 1561. P Ansicht der Umgebung der Stadt Waldsee; kolorierte Federzeichnung, Mitte 16. Jh.

Auseinandersetzungen zwischen dem Oberamt Altdorf einer- und der Reichsstadt Ravensburg ud den Truchsessen von Waldburg zu Wolfegg andererseits um die Steuerhoheit und landesherrliche Obrigkeit über die reichsstädtischen und gräflich wolfeggischen Anteile am 'gemeinen Altdorfer Wald'. Behauptung der Eigenschaft ihrer Waldanteile als unmittelbare Reichslehen durch Ravensburg und Waldburg-Wolfegg.
