Monografie | Streitschrift:theol. | Traktat
Uberzeugende Belehrung vom Ursprung und Wachsthum des Pabstthums : nebst einer Schutz-Schrifft vor die Reformation
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10987142
- Extent
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[23] Bl., 780 S. ; 8°
- Language
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Deutsch
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
aus avthentiqven Uhrkunden abgefasset von Ernst Salomon Cyprian, D. Kirchen- und Consistorial-Rath zu Gotha
VD18 10987142
- Last update
-
26.05.2025, 3:49 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Traktat ; Streitschrift:theol. ; Monografie
Associated
Time of origin
- Gotha : Reyher , 1719 -
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Unverweßliches Ehren- und Denck-Mahl, Der Hoch-Wohlgebornen Frauen, Frauen Magdalenen Sybillen Freyherrin Bachofin von Echt, gebohrnen Thomeen, Des Hoch-Wohlgebornen Herrn, Hrn. Johann Friedrichs Freyherrn Bachofs von Echt, Der Röm. Kayserl. Majest. Reichs-Hof-Raths/ und Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha Geheimden Raths-Directoris Hertzlich-geliebtesten Frau Gemahlin : Welche, am 7. Sept. 1716. in Gotha, ... entschlieff ; Zu immerwährenden rühmlichsten Andencken, im Abdrucke derer gehaltenen Gedächtniß-Predigten, Lob-würdigst-geführten Lebens-Lauffs, auch Trost- und Trauer-Gedichte, aufgerichtet

Zwey ausführliche Rechtliche Responsa in der Sachsen-Coburgischen Successions-Angelegenheit, deren eines auf der Chur-Brandenburgis. FriedrichsUniversität zu Halla, das andere aber auf der Fränckischen Universität Würtzburg, von denen daselbst befindlichen Juristen-Facultäten pro Sachsen-Gotha, contra Sachsen-Meinungen, über folgende Quæstiones Ob Sachsen-Gotha an den Coburgis. Successions-Recess vom 6. April 1699. gebunden? ; 2. Ob die von Sachsen-Meinungen vorgenommene Actus unterm Nahmen der Provisional-Administration zu justificiren, oder nicht vielmehr pro illegitima turbatione zu halten? ; 3. Ob Sachsen-Gotha und übrige Fürstl. Herren Successores die einquartierte Militz aus dem Coburgischen wieder abzuführen schuldig? gesprochen worden
