Kapitel

14.) Daferne es hingegen zwischen ihnen beeden .... - 29.) Befugt seyn solle, denen sich hierunter verfehlenden, ...

14.) Daferne es hingegen zwischen ihnen beeden .... - 29.) Befugt seyn solle, denen sich hierunter verfehlenden, ...

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
28-42
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Karl Eugen, Württemberg, Herzog. - Anhang zu den Statuten der Herzoglichen Universität Tübingen auf gnädigsten Befehl des Durchlauchtigsten Herzogs, Carl zu Würtemberg [et]c. [et]c. zum Druck befördert im Jahr Christi 1770

Erschienen
1770

Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 14:22 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1770

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