Kapitel
14.) Daferne es hingegen zwischen ihnen beeden .... - 29.) Befugt seyn solle, denen sich hierunter verfehlenden, ...
- Umfang
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28-42
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Karl Eugen, Württemberg, Herzog. - Anhang zu den Statuten der Herzoglichen Universität Tübingen auf gnädigsten Befehl des Durchlauchtigsten Herzogs, Carl zu Würtemberg [et]c. [et]c. zum Druck befördert im Jahr Christi 1770
- Erschienen
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1770
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 14:22 MEZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1770