EuGH, Urteil v. 3. 10. 2019 – C-18/18 Eva Glawischnig-Piesczek ./. Facebook Ireland Limited

Zusammenfassung: Die Entscheidung, die sich um die Reichweite der Verpflichtung von Facebook zur Löschung diffamierender Inhalte dreht, buchstabiert die Haftung von Intermediären für Rechtsverletzungen Dritter im Internet weiter aus. Boris Paal (JZ 2020, 92) ordnet die Ausführungen des EuGH in den Kontext der aktuellen Diskussionen ein, die nicht zuletzt durch den kontrovers diskutierten Art. 17 der RiL 2019/790/EU (novellierte Urheberrechts-RiL) eine zusätzliche Dynamik erfahren haben, und nimmt kritisch Stellung zur Reichweite solcher Löschungsverpflichtungen im Zusammenspiel mit der Absicherung von Betroffenenrechten und dem extraterritorialen Geltungsanspruch

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (4 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
EuGH, Urteil v. 3. 10. 2019 – C-18/18 Eva Glawischnig-Piesczek ./. Facebook Ireland Limited ; volume:75 ; number:2 ; year:2020 ; pages:89-92
Juristenzeitung ; 75, Heft 2 (2020), 89-92

DOI
10.1628/jz-2020-0030
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052908372068393581
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:57 MESZ

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