Archivale

Strafe wegen körperlicher Auseinandersetzung

Enthält: Phi(lipp) Hen(rich) Freiherr von Vercken, Herr zu Hemmersbach, weist auf Bitte des Schultheißen zu Kerpen dem Korsten Harnisch bei 10 Goldgulden Strafe an, sich innerhalb von 10 Tagen nach der Insinuation in Kerpen wegen der Schlägerei bei dem sogen. "Roßen Konigh" in Mödrath zu verantworten.

Archivaliensignatur
GerKer, 070

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 5 Schwere Kriminalität >> 5.2 Schwere Körperverletzung
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1683 Januar 11

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Letzte Aktualisierung
09.01.2026, 12:00 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1683 Januar 11

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