Archivale
Strafe wegen körperlicher Auseinandersetzung
Enthält: Phi(lipp) Hen(rich) Freiherr von Vercken, Herr zu Hemmersbach, weist auf Bitte des Schultheißen zu Kerpen dem Korsten Harnisch bei 10 Goldgulden Strafe an, sich innerhalb von 10 Tagen nach der Insinuation in Kerpen wegen der Schlägerei bei dem sogen. "Roßen Konigh" in Mödrath zu verantworten.
- Archivaliensignatur
-
GerKer, 070
- Kontext
-
Schöffengericht Kerpen >> 5 Schwere Kriminalität >> 5.2 Schwere Körperverletzung
- Bestand
-
GerKer Schöffengericht Kerpen
- Laufzeit
-
1683 Januar 11
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
- 09.01.2026, 12:00 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Kerpen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1683 Januar 11