Tektonik

3.1.4. Katasterämter

Eingerichtet zur Fortschreibung des seit 1823 in Westfalen aufgebauten Katasters, zunächst als Katasterbüro, seit 1871 Katasteramt. Seit 1835 feste Zuständigkeitsbereiche, häufig wechselnd, im allgemeinen Kreis oder kreisfreie Stadt als Amtsbezirk. Seit 1948 in der Zuständigkeit der Kreise.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K)

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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