Akte
Mandatum inhibitiorium Auseinandersetzung um Schulbesuch
Kläger: (2) Daniel Macke, Ratsherr zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Der mittlere Sohn des Kl.s ist mit dem Rektor der Stadtschule in Streit geraten und wurde von diesem so geschlagen, daß Kl. ihn zeitweise zur Genesung von der Schule genommen hat. Da sich gerade Heinrich Goldschläger aus Minden, der jahrelang an der Universität von Rinteln gewesen war, in Wismar aufhält, hat Kl. diesen als Privatlehrer für seinen Sohn gewonnen. Vom Rat wird ihm jedoch befohlen, seinen Sohn in die Stadtschule zu schicken und den Privatlehrer nur für zusätzlichen Unterricht zu gebrauchen. Falls er sich nicht daran hält, droht das Ratsgericht, den Privatlehrer aus der Stadt zu verweisen. Kl. bestreitet, vorgehabt zu haben, seinen Sohn von der Stadtschule zu nehmen und bittet, ihn vor der Strafe des Rates zu schützen. Das Tribunal erläßt am 24.11. ein entsprechendes Schreiben an den Rat, dieser erinnert am 05.12. an seine Privilegien und gibt vor, nur das allgemeine Beste zu wollen. Das Tribunal dekretiert am 16.12.1668, die Parteien sollten sich einigen und ein entsprechendes Protokoll dem Tribunal zur Bestätigung vorlegen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1668
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 13.04., 13.07. und 16.11.1668; Wismarischer Appellation Rezeß" von 1607 (Druck); Schreiben des Kl.s an das Ratsgericht (o.D.), Auszüge aus Ratsgerichtsprotokollen vom 16.11.1668 und 23.11.1668
- Archivaliensignatur
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(1) 2066
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar M 29 (W M 1 n. 29)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1607-1668) 23.11.1668-19.12.1668
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 11:27 MEZ
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1607-1668) 23.11.1668-19.12.1668