Urkunde
Kaiser Ferdinand III. macht bekannt, daß Abt Heinrich durch seinen bevollmächtigten Anwalt um Belehnung mit den Regalien der Klöster Werden und Helmstedt gebeten hat. In Anbetracht der geziemenden Bitte und der treuen Dienste, die die Vorgänger des Abts dem Reich geleistet haben, belehnt der Kaiser ihn mit den Regalien, den weltlichen Rechten, Gütern, Leuten, Anfall, Niederfall, Wildbann, Renten, Zinsen und Gülten und bestätigt alle früher erhaltenen Privilegien, Gnaden, Urkunden und guten Gewohnheiten. Im Namen des Abts hat Dr. iur. Georg Melchior Gans, Advokat und Agent am kaiserlichen Hof, gehuldigt. Zuwiderhandelnde zahlen eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes, zur Hälfte der kaiserlichen Kasse, zur Hälfte dem Abt. - Es siegelt der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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AA 0544, 2906
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschrift, Kanzleivermerke
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellort: Preßburg
- Kontext
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Werden, Urkunden (AA 0544) >> 5. Nr. 2400-2999 (1601-1649)
- Bestand
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AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
- Laufzeit
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1646 Oktober 1
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:37 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1646 Oktober 1