Archivbestand
Forstverwaltung (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Seit 1832 nutzte Hohenlohe-Kirchberg das den württembergischen Standesherrschaften durch königliche Deklaration von 1825 eingeräumte Recht zur Forstgerichtsbarkeit und zur Forst- und Jagdpolizeiverwaltung. Die dazu errichtete "Königlich Württembergische Fürstlich Hohenlohe-Neuenstein-Kirchbergische Forstverwaltung Kirchberg" nahm ihre Tätigkeit am 28. Mai 1832 auf. Dieser Forstverwaltung unterstanden fünf Revierämter: Kirchberg, Leofels, Tierberg, Oberhof und Hermersberg. 1849 kam es zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Polizeiverwaltung, weshalb die Behörde zum 15. August 1849 aufgelöst wurde.
Gliederung: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; 2. Aufsicht über Gemeinde-, Stiftungs- und Privatwaldungen; 3. Forst- und Jagdbedienstete; 4. Forst- und Jagdgerichtsbarkeit; 5. Verwaltung der fürstlichen Jagden; 6. Verwaltung der fürstlichen Waldungen; 7. Rechnungen.
1832 entschloß sich die Standesherrschaft Hohenlohe-Kirchberg zur Ausübung des ihr in der königlichen Deklaration von 1825 eingeräumten Rechts der Forstgerichtsbarkeit und der Forst- und Jagdpolizeiverwaltung (Regierungsblatt 1832 Nr. 21, S. 127). Hauptmotive waren die Zurückdrängung des Einflusses unterer staatlicher Forstdienststellen auf die Bewirtschaftung des - vergleichsweise bescheidenen - fürstlichen Waldbesitzes und die Aufwertung der standesherrlichen Verwaltung gegenüber den früheren Untertanen durch die Übernahme quasi-staatlicher Funktionen, insbesondere der Aufsicht über Gemeinde-, Stiftungs- und Privatwaldungen. Die neu errichtete "Königlich Württembergische Fürstlich Hohenlohe-Neuenstein-Kirchbergische Forstverwaltung Kirchberg" (so die amtliche Bezeichnung im vollen Wortlaut) nahm am 28.5.1832 ihre Tätigkeit auf. Ihr unterstanden die fünf Revierämter Kirchberg, Leofels, Tierberg, Oberhof und Hermersberg. Durch das Gesetz vom 4.7.1849 betreffend die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Polizeiverwaltung (Regierungsblatt 1849 Nr. 37, S. 269) wurde die Behörde zum 15.8.1849 aufgehoben. Die Akten der Forstverwaltung, für die 1842 ein Registraturplan erstellt wurde, verblieben nach der Aufhebung in Kirchberg und gelangten mit dem Archiv Kirchberg nach 1945 in das Hohenlohe-Zentralarchiv. Im Zuge der provenienzgerechten Aufstellung der Kirchberger Bestände nach der Übernahme des Archivs in staatliche Verwaltung 1971 wurden die Akten nach und nach zusammengesucht und nach alten Signaturen gelegt. Die Verzeichnung und abschließende Ordnung nach dem Registraturplan von 1842 erfolgte 1992 durch Archivamtmann W. Beutter. Der Bestand, der die Bezeichnung "Ki 70 Forstverwaltung" erhielt, umfaßt in 9,7 lfd. m 275 Büschel. Neuenstein, im September 1992 Beutter
- Bestandssignatur
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ki 70
- Umfang
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275 Bü (9,7 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Kirchberg >> Domänenkanzlei und Forstverwaltung
- Bestandslaufzeit
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Vorakten ab 1809, 1832-1849, Nachakten bis 1862
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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13.11.2025, 14:39 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- Vorakten ab 1809, 1832-1849, Nachakten bis 1862