Urkunde

Kauf eines Gartens

Regest: Johan Surman und Dietherich zur Geist, Bürgermeister, und sämtliche Ratsleute des „Stedtlein“ Sendenhorst bekunden, daß sie zwecks Abtragung der Lippstädter Hessischen Kontribution, der testierenden kaiserlichen Landschatzung und der rückständigen Coesfelder Akzise- und Mühlenschatzung beschlossen, den Bürgern die bislang in Gewinn gehabten Sendenhorstschen Gartenländereien zu verkaufen und überlassen daher erblich dem Sendenhorster Bürger Berndt Weiße und seiner Ehefrau Ennike für eine sichere Geldsumme ein Stück Gartenland vor Sendenhorst gelegen auf dem Greinenkühlen' Kampen, zwischen dem Freckenhorster Land hinter der Hegge im Osten und Henrich Weinens Land im Westen, schießend im Süden auf die Heide und im Norden auf das Oestfeld, wofür bisher jährlich 15 Pfennig in die Kämmerei entrichtet wurden.

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

1
/
1

Archivaliensignatur
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 46
Formalbeschreibung
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Siegelbeschreibung: Stadt Sendenhorst, an, aber unkenntlich, da plattgedrückt

Kontext
Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Bestand
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses

Laufzeit
1656 Mai 12

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:45 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1656 Mai 12

Ähnliche Objekte (12)