Urkunde
Kauf eines Gartens
Regest: Johan Surman und Dietherich zur Geist, Bürgermeister, und sämtliche Ratsleute des „Stedtlein“ Sendenhorst bekunden, daß sie zwecks Abtragung der Lippstädter Hessischen Kontribution, der testierenden kaiserlichen Landschatzung und der rückständigen Coesfelder Akzise- und Mühlenschatzung beschlossen, den Bürgern die bislang in Gewinn gehabten Sendenhorstschen Gartenländereien zu verkaufen und überlassen daher erblich dem Sendenhorster Bürger Berndt Weiße und seiner Ehefrau Ennike für eine sichere Geldsumme ein Stück Gartenland vor Sendenhorst gelegen auf dem Greinenkühlen' Kampen, zwischen dem Freckenhorster Land hinter der Hegge im Osten und Henrich Weinens Land im Westen, schießend im Süden auf die Heide und im Norden auf das Oestfeld, wofür bisher jährlich 15 Pfennig in die Kämmerei entrichtet wurden.
- Archivaliensignatur
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Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 46
- Formalbeschreibung
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Pergament
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegelbeschreibung: Stadt Sendenhorst, an, aber unkenntlich, da plattgedrückt
- Kontext
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Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
- Bestand
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Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
- Laufzeit
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1656 Mai 12
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:45 MEZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1656 Mai 12