Archivale
Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauen-Konzentrationslager Auschwitz.
Adressat: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt
Wegen der hohen Sterblichkeitsziffer besonders auch der reichsdeutschen Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz, wird die Einweisung germanischer weiblicher Häftlinge in das Konzentrationslager Auschwitz hiermit untersagt, falls nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung von hier getroffen wird. Auf beschleunigte Abstellung der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz in das Konzentrationslager Ravensbrück ist hinzuwirken. Reichsdeutsche weibliche Häftlinge sollen nicht ohne hiesige Anweisung zum Arb.-Eins. von einem anderen Konzentrationslager in das Konzentrationslager Auschwitz verlegt werden.
- Archivaliensignatur
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0.4, 002/0105a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Auschwitz 10
former reference number: I313, Folio 24
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV A 6 b (IVC 2 alt) Allg.Nr. 65/44 g
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Allgemeines >> Arbeitseinsatz
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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12.04.1944
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Reichssicherheitshauptamt
- Vorprovenienz
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Abgebende Stelle: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 12.04.1944