Archivale

Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauen-Konzentrationslager Auschwitz.

Adressat: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt


Wegen der hohen Sterblichkeitsziffer besonders auch der reichsdeutschen Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz, wird die Einweisung germanischer weiblicher Häftlinge in das Konzentrationslager Auschwitz hiermit untersagt, falls nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung von hier getroffen wird. Auf beschleunigte Abstellung der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz in das Konzentrationslager Ravensbrück ist hinzuwirken. Reichsdeutsche weibliche Häftlinge sollen nicht ohne hiesige Anweisung zum Arb.-Eins. von einem anderen Konzentrationslager in das Konzentrationslager Auschwitz verlegt werden.

Archivaliensignatur
0.4, 002/0105a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Auschwitz 10
former reference number: I313, Folio 24
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV A 6 b (IVC 2 alt) Allg.Nr. 65/44 g
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Allgemeines >> Arbeitseinsatz
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
12.04.1944

Weitere Objektseiten
Provenienz
Reichssicherheitshauptamt
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 12.04.1944

Ähnliche Objekte (12)