Archivale
Das Hofkameralamt an den Vorstand der Tuchmacher-Genossenschaft, Rechtskonsulent Baur
Regest: Im Anschluss wird der Kaufbrief über das der Tuchergenossenschaft seither eigentümliche Grundstück in 3facher Ausfertigung übersandt mit der Bitte, die Parzellen-Nummer beizufügen, das Flächenmass mit dem Güterbuch zu vergleichen und die 3 Exemplare mit Unterschrift und mit dem gerichtlichen Erkenntnis versehen wieder an das Hofkameralamt zu senden, damit die förmliche Genehmigung der Hofdomänenkammer eingeholt werden und die Zahlungsanweisung erfolgen kann.
K. Hofkameralamt
F. Kübel.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand sind die Kaufskosten vermerkt, die von jedem Teil zur Hälfte zu bezahlen sind. Darnach sind der Tuchmachergenossenschaft 3 fl 44 Kr zu vergüten.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3530
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Stuttgart
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1865 November 1
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1865 November 1