Archivale
Das Hofkameralamt an den Vorstand der Tuchmacher-Genossenschaft, Rechtskonsulent Baur
Regest: Im Anschluss wird der Kaufbrief über das der Tuchergenossenschaft seither eigentümliche Grundstück in 3facher Ausfertigung übersandt mit der Bitte, die Parzellen-Nummer beizufügen, das Flächenmass mit dem Güterbuch zu vergleichen und die 3 Exemplare mit Unterschrift und mit dem gerichtlichen Erkenntnis versehen wieder an das Hofkameralamt zu senden, damit die förmliche Genehmigung der Hofdomänenkammer eingeholt werden und die Zahlungsanweisung erfolgen kann.
K. Hofkameralamt
F. Kübel.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand sind die Kaufskosten vermerkt, die von jedem Teil zur Hälfte zu bezahlen sind. Darnach sind der Tuchmachergenossenschaft 3 fl 44 Kr zu vergüten.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3530
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Ausstellungsort: Stuttgart
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1865 November 1
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1865 November 1