Archivale

Das Hofkameralamt an den Vorstand der Tuchmacher-Genossenschaft, Rechtskonsulent Baur

Regest: Im Anschluss wird der Kaufbrief über das der Tuchergenossenschaft seither eigentümliche Grundstück in 3facher Ausfertigung übersandt mit der Bitte, die Parzellen-Nummer beizufügen, das Flächenmass mit dem Güterbuch zu vergleichen und die 3 Exemplare mit Unterschrift und mit dem gerichtlichen Erkenntnis versehen wieder an das Hofkameralamt zu senden, damit die förmliche Genehmigung der Hofdomänenkammer eingeholt werden und die Zahlungsanweisung erfolgen kann.
K. Hofkameralamt
F. Kübel.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand sind die Kaufskosten vermerkt, die von jedem Teil zur Hälfte zu bezahlen sind. Darnach sind der Tuchmachergenossenschaft 3 fl 44 Kr zu vergüten.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3530
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Stuttgart

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1865 November 1

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1865 November 1

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