Abschnitt

Was ein Stadt- oder Amt-Schreiber, und seine Substituten, den Amtleuthen zu schreiben und zu leisten schuldig. - Was ein Stadt- oder Amt-Schreiber, und an Orten, da Gericht-Schreiber gehalten, selbige Unsern Burgermeistern, Gericht und Rath zu verrichten schuldig.

Was ein Stadt- oder Amt-Schreiber, und seine Substituten, den Amtleuthen zu schreiben und zu leisten schuldig. - Was ein Stadt- oder Amt-Schreiber, und an Orten, da Gericht-Schreiber gehalten, selbige Unsern Burgermeistern, Gericht und Rath zu verrichten schuldig.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Deß Herzogthums Würtemberg Erneuert Gemein Land-Recht : Deme beygefüget, Einige darzu gehörige und nöthige Fürstliche General-Rescripta

Published
1743 -

Last update
26.05.2025, 3:55 PM CEST

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Time of origin

  • 1743 -

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