Bestand

Kreisdirektor und Oberkreisdirektor (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Der Kreisdirektor (KD) ist der allgemeine Vertreter des Landrats und für 8 Jahre durch den Kreistag gewählt. Er muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben und über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen. Oberkreisdirektor (OKD) war der Inhaber des leitenden Amts in Kreisen. Die Aufgaben des Oberkreisdirektors werden seit 1994 (mit Übergangsregelungen bis 1999) vom Landrat wahrgenommen.

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23.06.2025, 08:11 MESZ

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  • Bestand

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