Bestand
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Institut für Seenforschung Langenargen: Protokolle der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Mit der "Übereinkunft betreffend die Anwendung geichartiger Bestimmungen für die Fischerei am Bodensee nebst Schlussprotokoll vom 5. Juli 1893" in Bregenz bestellten die Bodensee-Uferstaaten Baden, Bayern, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Württemberg Bevollmächtigte, die in regelmäßigen Konferenzen Regelungswerke beraten sollten, mit der die Fischerei im internationalen Gewässer Bodensee gefördert und gleichzeitig die wertvollen Fischarten im Bodensee erhalten und vermehrt werden konnten. Die "Bregenzer Übereinkunft" war seit langem ein Desiderat, nicht zuetzt wegen der bis heute nicht verbindlich festgelegten gegenseiteigen Grenzen der Anliegerstaaten Deutschland, Schweizerische Eidgenossenschaft und Österreich. Die bis dahin unterschiedlichen markt- und fischereipolizeilichen Regelungen hatten zu Streitereien über die Ausübung des Fischfangs und letztendlich auch zu Wettbewerbsverzerrungen mit beängstigenden Folgen für die Fischbestände geführt.
Der Geltungsbereich der am 23. Dezember 1893 in Kraft getretenenen Konvention erstreckte sich auf den Obersee mit Einschluss des Überlinger Sees bis zur Konstanzer Rheinbrücke. In ihren Regelungen beschränkte sie sich auf wenige fischereipolizeiliche Tatbestände, wie beispielsweise Mindestmaschenweiten für Fanggeräte, Verbot bestimmter Fangmethoden und Fanggeräte, Schonmaße und Schonzeiten für einzelne Fischarten und Marktgebote. Die gewerbliche Angelfischerei im Bodensee blieb in der Konvention ausgeklammert.
Sachverständige Unterstützung erhalten die Bevollmächtigten in ihren Konferenzen durch hinzugezogene Fachleute, insbesondere durch die Spezialisten der 1919 bzw. 1920 in Konstanz und Langenargen gegründeten limnologischen Institute. Die Bodenseefischer selbst sind durch den Internationalen Bodensee-Fischerei-Verband in den nichtöffentlichen Konferenz-Sitzungen vertreten. Vorbereitend wirken auch die staatlichen Fischereiaufseher an den Konferenzen mit, die mit Abschluss der Bregenzer Übereinkunft von den Vertragsstaaten zu bestellen sind und die das Einhalten der Fischereibestimmungen zu überwachen haben. (nach Günter Keiz)
Inhalt und Bewertung
Die bis zur Abgabe an das Staatsarchiv Sigmaringen im Institut für Seenforschung, Langenargen, verwahrte Serie der Protokolle der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei ist gemäß Bewertungsmodell des Landesarchivs Baden-Württemberg zu den Unterlagen der Umweltverwaltung Baden-Württemberg, Stand 2005, vollständig archivwürdig. Als Zugang 2013/38 kamen die Protokolle der Jahrgänge 1893-2013 im Juli 2013 in das Staatsarchiv Sigmaringen.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 172 T 2
- Umfang
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9 Archivalieneinheiten (0,3 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg - Institut für Seenforschung Langenargen
- Indexbegriff Ort
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Baden-Württemberg; Landesanstalt für Umweltschutz
Langenargen FN; Institut für Seenforschung
- Bestandslaufzeit
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1893-2013
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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24.02.2022, 13:39 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1893-2013
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