Verzeichnung

Urteil Staatsrat Die Hebammen haben nicht das ausschließliche Recht, die Frauen in den Gemeinden, in denen sie angestellt sind, zu entbinden, sie können auch nicht die im Tarif festgesetzte Gebühr von den Frauen verlangen, welche sich der Hilfe einer fremden Hebamme bedient haben, Erwähnung Frau Hüsun, vom Collegium Medicum in Magdeburg als Hebamme approbiert 1 Abschrift

Archivaliensignatur
NLA WO, 40 Slg, Nr. 15940

Kontext
Sammlung der Gesetze und Verordnungen >> 16 "Franzosenzeit" und das Königreich Westfalen (1806-1813)
Bestand
NLA WO, 40 Slg Sammlung der Gesetze und Verordnungen

Laufzeit
1811 - 10 - 10

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 13:30 MESZ

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Objekttyp

  • Verzeichnung

Entstanden

  • 1811 - 10 - 10

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