Verzeichnung
Urteil Staatsrat Die Hebammen haben nicht das ausschließliche Recht, die Frauen in den Gemeinden, in denen sie angestellt sind, zu entbinden, sie können auch nicht die im Tarif festgesetzte Gebühr von den Frauen verlangen, welche sich der Hilfe einer fremden Hebamme bedient haben, Erwähnung Frau Hüsun, vom Collegium Medicum in Magdeburg als Hebamme approbiert 1 Abschrift
- Archivaliensignatur
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NLA WO, 40 Slg, Nr. 15940
- Kontext
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Sammlung der Gesetze und Verordnungen >> 16 "Franzosenzeit" und das Königreich Westfalen (1806-1813)
- Bestand
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NLA WO, 40 Slg Sammlung der Gesetze und Verordnungen
- Laufzeit
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1811 - 10 - 10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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16.06.2025, 13:30 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verzeichnung
Entstanden
- 1811 - 10 - 10