Urkunden

Günther von Bünau (Bunow), Ritter, gesessen zu Mehringen (Meringin), gelobt nach der Entlassung aus der Gefangenschaft des Markgrafen Balthasar von Meißen in der Weise [Urfehde], dass er an jenen und an dessen Brüder Friedrich [III.] und Wilhelm [I.] keine Forderungen stellen und diese nicht schädigen will. Er darf jedoch einem rechten Herrn, dessen Vasall (besezzin man) er ist, gegen die Markgrafen helfen. Wenn er wegen Verstößen gegen sein Gelöbnis beschuldigt wird, soll er nach Landesgewohnheit freies Geleit zu seiner Entschuldigung erhalten. Der Aussteller benennt folgende Bürgen: Günther von Bünau zu Erdmannshain (Ertmanshain), Eckehart Groß (Grosin) und Heinrich von Kirchdorf, gesessen daselbst. Die Bürgen geloben den Markgrafen ebenfalls die Einhaltung der [Urfehde]. - Siegel des Ausstellers und der Bürgen angekündigt.

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04167 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Beglaubigungsmittel: Vier SP des Ausstellers und der Bürgen an Pergamentstreifen, davon das des Eckehart Groß leicht beschädigt.

Provenienz: Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen

Orginaldatierung: ... der gegeben ist nach gocz geburt dryczenhundert jar in dem sybin und sybinczcigisten jare an des Heilgin Crist tage.

Sprache: mhd.

Kontext
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.1. Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen (Wettiner)
Bestand
10001 Ältere Urkunden

Laufzeit
25. Dez. 1376 oder 25. Dez. 1377

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Provenienz
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen
Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:18 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 25. Dez. 1376 oder 25. Dez. 1377

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