Urkunde

Revers des Erzbischofs Roprecht von Köln über die zwischen ihm und dem Herzog Johann von Kleve von dem Grafen Vincenz von Meurs vermittelten Sühne, wonach die Gefangenen ausgewechselt, über den Besitz von Recklinghausen zwischen Soest und Werl durch Schiedsspruch erkannt, das Gericht zu Geysseren vor Wachtendonk dem Erzbischof wieder eingeräumt werden und die im Amt Kempen gelegenen zur Herrlichkeit Wachtendonk gehörigen Güter dem Herzog von Kleve verbleiben sollen. d. Freitag nach Frauentag concept.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

1
/
1

Archivaliensignatur
AA 0053, 2290

Kontext
Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert) >> 1. Urkunden
Bestand
AA 0053 Kleve-Mark, Urkunden (AA 0053) (DFG-gefördert)

Laufzeit
1468 Dezember 9

Weitere Objektseiten
Provenienz
Diverse Registraturbildner
Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Sonstiges; Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden; Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:04 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1468 Dezember 9

Ähnliche Objekte (12)