Urkunde

Erzbischof Friedrich von Köln schließt zwischen Johann von Limburg und dessen Frau Hildegard von Saarwerden einer- und Graf Adolf von Nassau-Diez andererseits folgenden Vergleich: Graf Adolf übernimmt von nun an die Beschirmung des Wittums von Hildegard und verspricht auch der Stadt Limburg seinen Schutz, nachdem er ihr versichert hat, sie bei ihren Privilegien und Freiheiten zu belassen. Mit seinen Ansprüchen soll Adolf bis nach dem Tode Johanns und Hildegards warten. Der Streitfrage wegen des Werner im Hofe und des Heinrich von Ellar soll nicht mehr gedacht werden. Graf Adolf soll Johann und dessen Frau nicht im Besitz von Ardeck stören. Er erhält eine Entschädigung von 1000 Gulden, verzichtet auf seine Ansprüche auf Kleeberg und verschiedene Pretiosen (Gold, Silber und Kleinodien), jedoch unter Vorbehalt seiner Ansprüche auf Staden, wogegen auch Johann und Hildegard ihre Ansprüche gegenüber Adolf aufgeben.

Archivaliensignatur
170 I, U 911
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Mit den Siegeln
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. zu Koblenz 1406 des neisten dages na sent Laurencius dage des heligen mertelers

Vermerke (Urkunde): Siegler: Es siegeln die Aussteller, Johann und Hildegard von Limburg und Adolf von Nassau.

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1400-1425 >> 1406
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1406-08-11

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:09 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1406-08-11

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