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Mediative Elemente zur Vertretung von Kindesinteressen: professionelle Paradoxien im strittigen Umgangsverfahren am Familiengericht

"In ihrem Vortrag will die Verfasserin das professionelle Handeln von FamilienrichterInnen, VerfahrenspflegerInnen (Paragraph 50 FGG) und JugendamtsmitarbeiterInnen im Rahmen der gerichtlichen Umgangsregelung diskutieren. Gemeint sind jene (hoch)strittigen Verfahren, die im Familiengericht verhandelt werden müssen, da es im Jugendamt nicht gelang, mit den Eltern einvernehmliche Umgangsregelungen zu erarbeiten. Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 kann der/ die FamilienrichterIn für das Kind einen Verfahrenspfleger(Paragraph 50 FGG) bestellen, wenn dies zur Wahrung der Kindesinteressen notwendig ist. Was sind die Kindesinteressen und welches Handeln ist zu dessen Vertretung erforderlich? Das ist die professions- und rechtssoziologische Frage ihres Dissertationsprojektes, aus dem sie Teilbefunde diskutieren will: Geht man davon aus, dass ein befriedetes (familiales) Umfeld dem Kindesinteresse entspricht, so liegt nahe, dass das gesamte Familiengericht - und insbesondere eine InteressenvertreterIn - deeskalierend wirken muss, somit auch mediativ vorgehen sollte. Im Gegensatz dazu wird in der überwiegenden obergerichtlichen Rechtssprechung den VerfahrenspflegerInnen untersagt, zwischen den Eltern zu vermitteln; manche lehnen gar Elterngespräche ab. In meiner Praxisforschung sind diverse 'professionelle Paradoxien' (Schütze) bei FamilienrichterInnen, VerfahrenspflegerInnen und JugendamtsmitarbeiterInnen deutlich geworden, was zu Diskrepanzen bei der Berücksichtigung von Kindesinteressen führen kann. Dies will sie in ihrem Vortrag reflektieren. Empirische Grundlage ist ein Korpus von halbstandardisierten Interviews mit den ebengenannten Professionellen sowie betroffenen Kindern und Eltern. Sie vertritt die These, dass auch in diesen strittigen Umgangskonflikten - bei denen eine klassische Mediation nicht möglich war - das Kindesinteresse mediative Haltung und Handlungselemente insbesondere bei VerfahrenspflegerInnen und FamilienrichterInnen erfordert. Sie will zeigen, dass sich das Familiengericht für die konstruktive Regelung strittiger Umgangskonflikte mediativer Elemente bedient (und bedienen muss), denn eine Regelung funktioniert nur dann zum Wohle des Kindes, wenn sie von allen Konfliktparteien gewollt und getragen wird - eine wesentliche Parallele zur Mediation." (Autorenreferat)

Mediative Elemente zur Vertretung von Kindesinteressen: professionelle Paradoxien im strittigen Umgangsverfahren am Familiengericht

Urheber*in: Schulze, Heike

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

Weitere Titel
Mediative elements for the representation of children's interests: professional paradoxes in the contentious proceedings in the family court
ISBN
3-593-37887-6
Umfang
Seite(n): 2332-2342
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet
32. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Soziale Ungleichheit - kulturelle Unterschiede". München, 2004

Erschienen in
Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2

Thema
Soziologie, Anthropologie
Kriminalsoziologie, Rechtssoziologie, Kriminologie
Familiensoziologie, Sexualsoziologie
Interessenkonflikt
Familiengericht
Konflikt
Mediation
Experte
Kindeswohl
Kind
Eltern
Familienrecht
Verfahren
empirisch
empirisch-qualitativ

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Schulze, Heike
Ereignis
Herstellung
(wer)
Rehberg, Karl-Siegbert
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)
Campus Verl.
(wo)
Deutschland, Frankfurt am Main
(wann)
2006

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-143791
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:27 MESZ

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Objekttyp

  • Sammelwerksbeitrag
  • Konferenzbeitrag

Beteiligte

  • Schulze, Heike
  • Rehberg, Karl-Siegbert
  • Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)
  • Campus Verl.

Entstanden

  • 2006

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