Wie „offen“ ist die DDB?

Wie „offen“ ist die DDB?

08.01.2013

 

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Viele Anfragen und Berichte zum Start der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) drehten sich um die Frage, wie „offen“ die DDB sei, insbesondere im Vergleich zur Europeana. Als Beispiel sei dieser Artikel im Blog des Open GLAM-Netzwerks zitiert.

Immer wieder zeigt sich, dass in der Diskussion nicht klar zwischen den Rechten an den Metadaten und den Rechten an den digitalen Objekten (Derivaten und Inhalten) differenziert wird. Im Fokus der Nutzungsbedingungen der DDB stehen die digitalen Inhalte und Derivate. Nutzer sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass an den über das Portal zugänglich gemachten Metadaten und digitalen Objekten gegebenenfalls Rechte bestehen, die zu beachten sind. Das Regelwerk verweist auf den Vorrang definierter Rechte und spezieller Lizenzbestimmungen und macht deutlich, dass, wo diese nicht benannt sind, der durch Rahmengesetze wie das Urheberrecht definierte Rechtsschutz gilt.

Dasselbe gilt auch für die bei Europeana aufzufindenen digitalen Inhalte und Derivate, selbst wenn hier nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Was die Metadaten angeht, so gibt es bei Europeana eine Besonderheit: Sie nimmt ausschließlich durch die Creative Commons Lizenz CC0 freigegebene Metadaten an. Nur CC0 lizensierte Daten können also herangezogen werden, um dahinter liegende digitale Inhalte und Derivate zugänglich zu machen. Dafür können über die Europeana API alle diese Daten geöffnet werden.

Im Gegensatz zu Europeana erzwingt die DDB von ihren Kooperationspartnern kein CC0. Sie erhält sich damit die Freiheit, auch von profunderen Metadaten zu profitieren, wie sie zum Beispiel Museen liefern. Als Beispiel sei hier auf die Erschließungstiefe der beschreibenden Informationen bei den digitalen Objekten der Antikensammlung hingewiesen.

So sind es vor allem die Museen, die nicht alle Metadaten unter CC0 zur Verfügung stellen möchten. Diese Metadaten, so ihre Argumentation, seien bereits so profund, dass sie - ähnlich wie Abstracts - schon einem urheberrechtlichen Schutz zugänglich sind. Auf diesen Schutz möchten die Museen nicht vollständig verzichten. Dabei geht es nicht darum kommerzielle Nachnutzungen zu verhindern, vielmehr geht es darum, im Sinne einer CCby Lizenz, eine gewisse Kontrolle über die Authentizität und Integrität der Daten in der weiteren Kommunikation zu behalten.

Die DDB kann nicht CC0 lizensierte Daten nur als definierten Kernmetadatensatz an Europeana weitergegeben. Sie kann sie nicht nicht über die API zur Verfügung stellen. Auch in der DDB ist der ganz überwiegende Teil der von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Metadaten CC0 lizensiert. Nur der CC0 lizenzierte Teil der Daten wird über die von der DDB in der ersten Jahreshälfte 2013 in einer ersten Version bereitgestellten API für Metadaten geöffnet werden.

Damit ist die DDB einen Kompromiss eingegangen, der ihr einerseits eine möglichst tiefgehende Erschließung ermöglicht, andererseits aber auch maximale Nachnutzbarkeit und Öffnung der Metadaten für die breite Öffentlichkeit.