Exilpresse digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek - Ein Beitrag von Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann

Exilpresse digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek - Ein Beitrag von Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann

31.05.2016

Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek „Der Vergangenheit eine Zukunft – Kulturelles Erbe in der digitalen Welt“ erschien im März 2015. Mit Beiträgen unterschiedlicher Fachautoren thematisiert der von Paul Klimpel und Ellen Euler herausgegebene Sammelband Aufgaben und Rahmenbedingungen, denen sich Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Bibliotheken oder Archive bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes stellen.

Sukzessive veröffentlicht die Deutsche Digitale Bibliothek die einzelnen Beiträge ihrer Publikation auf der Webseite, wo sie gelesen, kopiert und heruntergeladen werden können – alle Inhalte sind mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert.

Die bereits veröffentlichten Beiträge können in unserem Pressebereich unter Hintergrundinformationen aufgerufen werden.

____________

Exilpresse digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek

- Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann

Seit 1997 wurden an der Deutschen Nationalbibliothek zwei von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekte zur Zeitschriftendigitalisierung durchgeführt. Die Federführung für beide Projekte lag beim „Deutschen Exilarchiv 1933-1945“ der Deutschen Nationalbibliothek, das 1949 an der Bibliothek als Sondersammlung gegründet wurde. Ursprünglich als Emigrationsbibliothek angelegt, entwickelte sich das Exilarchiv im Laufe der Zeit zu einer Sammlung, die gedruckte und ungedruckte Zeugnisse – also Publikationen sowie Akten von Exilorganisation und persönliche Nachlässe der deutschsprachigen Emigration und des Exils der Jahre 1933 bis 1945 – sammelt und erschließt. Eine wichtige Aufgabe des Exilarchivs besteht auch in der Vermittlungsarbeit. Die Sammlungsschwerpunkte und die damit verbundenen Themen werden mit Ausstellungen, Publikationen, Veranstaltungen und über Digitalisierungsprojekte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die beiden Digitalisierungsprojekte wurden von der Forschung sehr gut angenommen, sie schlossen eine Lücke im Zugang zu aussagekräftigen Quellen. Dennoch musste die Zugänglichkeit zu den Digitalisaten aus rechtlichen Gründen auf die Nutzung in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek beschränkt werden. Der Verlauf der beiden Projekte und deren urheberrechtliche Problematik soll im Folgenden Gegenstand sein.

Exilpresse Digital

Seit Gründungsbeginn hat das „Deutsche Exilarchiv 1933-1945“ Exilzeitschriften und -zeitungen in seine Bestände aufgenommen. Etwa 450 Zeitschriften sind zwischen 1933 und 1945 im Exil erschienen. Sie stellen wertvolle Quellen für die Erforschung des deutschsprachigen Exils dieser Zeit dar. So geben sie beispielsweise Aufschluss über kulturelle und politische Positionen und Zusammenschlüsse, über die Sicht der Exilierten auf die Vorgänge im nationalsozialistischen Deutschland, über den Alltag und die Lebensbedingungen in den Aufnahmeländern. Auch für vergleichende Betrachtungen und die Erforschung aktueller Exile ist die Exilpresse von Interesse.[1]

Am Beispiel der Wochenschrift „Aufbau“ lässt sich verdeutlichen, wie detailreich die dort enthaltenen Informationen sind. In einem Heft vom Mai 1940 finden sich beispielsweise Beiträge wie „Palästina-Einwanderung“, „Rothschild-Bank aufgelöst“, „Lebensstandard und Immigration“, das Programm des German-Jewish-Club, Englischvokabeltraining und eine Vielzahl von Anzeigen, zum Beispiel für Schiffskarten, Auswanderungsberatung, Rechtsanwälte sowie Stellenangebote.

Mit dem Projekt „Exilpresse digital“ beabsichtigte das Deutsche Exilarchiv, einen möglichst repräsentativen Überblick über die Exilpresse zu geben und besonders schwer zugängliche Periodika verfügbar zu machen. Kulturpolitische und literarische, wissenschaftliche und politische Zeitschriften wurden zur Digitalisierung ausgewählt, unterschiedliche Erscheinungszeiträume sowie unterschiedliche Exilländer als Erscheinungsorte berücksichtigt.

Das Projekt umfasste die Digitalisierung und Aufbereitung von 30 Titeln. Darunter zum Beispiel das „Acht-Uhr-Abendblatt“ aus Shanghai, „Das Andere Deutschland“ aus Buenos Aires, der „Aufbau“ aus New York, „Der deutsche Schriftsteller“ aus Paris, die „Freie deutsche Kultur“ aus London, der „Neue Vorwärts“ aus Karlsbad und Paris, „Das Reich“ aus Saarbrücken, die „Internationale Literatur“ aus Moskau. Neben den Beständen des „Deutschen Exilarchivs 1933-1945“ wurde bei dem Digitalisierungsprojekt auch auf die Bestände der „Sammlung Exil-Literatur 1933-1945“ der Deutschen Nationalbibliothek und auf die Bestände weiterer Sammlungen zurückgegriffen. So konnten auch verstreut vorliegende und schwer zugängliche Periodika wie der „Shanghai Jewish Chronicle“, dessen Nummern nur mit Unterstützung des Council on the Jewish Experience in Shanghai (CJES) zusammengetragen werden konnten, weitestgehend vollständig digitalisiert werden.[2]

Über die reine Digitalisierung hinaus wurden die Periodika durch die Erfassung von Metadaten – Verfasser, Titel, Zwischentitel, Bildunterschriften – erschlossen. Ein während der Projektlaufzeit entwickeltes Navigationssystem erlaubte eine komfortable Suche. Möglich war die Eingrenzung der Suche durch die Auswahl einer Zeitung, eines Jahrgangs, einer Ausgabe und der Seite sowie die Suche nach Titel, Stichwort, Autor, Illustrator, Übersetzer in ausgewählten oder in allen Zeitschriften. Über eine OCR-Texterkennung wurde auch eine Volltextsuche angeboten. Von der Trefferliste war der Klick zum Digitalisat sowie der Download von Artikeln möglich.

Das Projekt wurde von der Forschung sehr gut angenommen, die Zugriffszahlen lagen 2010 bei 669 864 geladenen Images von 25 967 einzelnen Benutzern, 2009 bei 902 878 geladenen Images von 26 419 einzelnen Benutzern. Zugang und Downloadmöglichkeit waren kostenfrei.

Jüdische Periodika in NS-Deutschland

Gegenstand des Projekts „Jüdische Periodika aus NS-Deutschland“ waren die noch in NS-Deutschland erschienenen jüdischen Zeitschriften und Zeitungen, die wie die Exilzeitschriften wertvolle Forschungsquellen darstellen. Aufgrund ihrer Sammeltätigkeit während der nationalsozialistischen Diktatur besitzt die Deutsche Nationalbibliothek zahlreiche von jüdischen Organisationen, Verbünden und Gemeinden in NS-Deutschland herausgegebene Zeitungen und Zeitschriften in ihrem allgemeinen Bestand. Zusätzlich hat das Deutsche Exilarchiv der Deutschen Nationalbibliothek von Beginn seiner Sammeltätigkeit die in Deutschland, Österreich oder der Tschechoslowakei erschienenen Veröffentlichungen jüdischer Organisationen in seine Sammlung einbezogen.

Das Projekt umfasste 25 Titel. Digitalisiert wurden beispielsweise folgende Titel: „Arbeitsbericht des Zentralausschusses der Deutschen Juden für Hilfe und Aufbau“, Berlin 1934-1938; „Jüdische Auswanderung“, Berlin 1936-1939; „Der Vortrupp“, Berlin 1933-1935; verschiedene Ausgaben des „Jüdischen Nachrichtenblattes“ sowie Periodika des Kulturbunds Deutscher Juden. Die Digitalisierung, die Metadatenerfassung und die Navigation folgten den für das Projekt „Exilpresse digital“ entwickelten Methoden.

Die Zugriffszahlen für die digitalisierten jüdischen Periodika lagen 2010 bei 134 208 geladenen Images von 4 555 einzelnen Benutzern, 2009 bei 188 072 geladenen Images von circa 3 920 einzelnen Benutzern.

Der Mehrwert durch die Digitalisierung und Erschließung lag für beide Projekte zum einen in der weltweiten Zugänglichkeit dieser Quellen. Mit einem kostenfreien Onlineangebot wurde eine breite Nutzerschicht erreicht. Nicht nur auf Exilforschung spezialisierte Wissenschaftler, sondern auch Pädagogen und Journalisten, aber auch Privatpersonen, die zum Beispiel nach Spuren von Familienangehörigen suchten, griffen auf das Angebot zu. Durch die Erschließung sind für die Zeitschriften beider Projekte aber zusätzlich bessere Recherchemöglichkeiten gegeben als dies in den gedruckten Versionen der Fall war.

Die Rechtslage

Die Projekte „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika“ sind bis hierher eine Erfolgsgeschichte. Weshalb also hat sich die Deutsche Nationalbibliothek dazu entschlossen, diese Angebote nur noch in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek bereitzustellen?

In der Durchführungsphase der Projekte hatte man sich zwar über rechtliche Klärungen Gedanken gemacht, allerdings stand dieses Thema nicht so im Fokus wie heute. Das Internet half dabei, die Grenze der nur örtlichen Verfügbarkeit der Bestände bei gleichzeitiger Schonung der Originale zu überwinden. Die Begeisterung über die überregionale Verfügbarkeit von wichtigen Quellen ist im Laufe der letzten Jahre aber einer zunehmenden Sensibilität im Umgang mit den Rechten der Urheber gewichen. Die Rechtslage gibt klar vor, dass die Nutzung eines Werkes nur mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers zulässig ist. Die Vervielfältigung (Digitalisierung) und das öffentliche Zugänglichmachen (Einstellen ins Internet) dieser Werke erfordern daher eine Rechteklärung. Eine Klärung auf institutioneller Ebene – bei Zeitungen und Zeitschriften heißt das auf der Ebene der Herausgeber – ist nicht ausreichend, denn das Recht am einzelnen Artikel liegt beim Autor und die Schutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das bedeutet für die digitalisierten Zeitschriften, dass für jeden einzelnen Artikel vor der Onlinestellung die Rechte abzuklären sind.

Um die Lage einschätzen zu können, hat die Deutsche Nationalbibliothek eine vorläufige Auswertung vorgenommen, um eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung einer korrekten Rechteklärung zu erhalten.[3] Im Projekt „Exilpresse digital“ wurden insgesamt 239 270 Artikel digitalisiert. Von diesen sind 168 347 nicht gezeichnet, 12 881 mit Pseudonym und 58 042 mit Realnamen gezeichnet. Diese Artikel sind auf ungefähr 13 000 Autorenangaben zurückzuführen, für die der Rechtsstatus abgeklärt werden müsste, um sie rechtssicher online stellen zu können. Denn nach dem Urheberrechtsgesetz hat der Autor das Recht, seinen Namen, unter dem er veröffentlicht, frei zu wählen, kann also auch ein Pseudonym verwenden. Dies berührt die Ausübung des Urheberrechts nicht, das 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers des Textes erlischt. Einer Rechteklärung bedarf es also demnach gleichwohl.

Im Projekt „Jüdische Periodika“ sind es insgesamt 34 320 Artikel, davon 22 531 ohne Zeichnung, 1 697 mit Pseudonym und 10 092 mit Realnamen gezeichnete Artikel, die sich auf ungefähr 3 300 Autorenangaben zurückführen lassen.

Eine Rechteklärung war bisher aufgrund der Menge der zu klärenden Rechte nicht möglich. Die Deutsche Nationalbibliothek kann daher die in Rede stehenden Werke nur in ihren Lesesälen in Frankfurt und Leipzig bereitstellen und musste den Zugriff entsprechend beschränken. Gleichzeitig hoffte die Deutsche Nationalbibliothek auf eine Änderung der Rechtslage, um zumindest einen Teil der digitalisierten Zeitungen und Zeitschriften rechtssicher wieder online zu stellen.

Mit dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 01. Oktober 2013 ist eine europäische Richtlinie zu den verwaisten Werken in nationales Recht umgesetzt worden. In den §§ 61ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist eine Schrankenregelung für die Nutzung verwaister Werke eingeführt worden, die ab dem 01. Januar 2014 greift. Diese berechtigt privilegierte Institutionen wie die Deutsche Nationalbibliothek verwaiste Werke zu vervielfältigen (insbesondere zu digitalisieren) und öffentlich zugänglich zu machen (in das Internet zu stellen). Jedoch bleibt es weiterhin bei einer Einzelfallregelung mit einer Rechteklärung im Wege der sorgfältigen Suche für jedes Objekt. Die sorgfältige Suche erfolgt nach § 61a UrhG mindestens innerhalb der in einer Anlage genannten Quellen. Die nutzende Institution meldet das verwaiste Werk dem Deutschen Marken- und Patentamt, das ein nationales Register führt und an das Harmonisierungsamt weiterleitet. Eine sorgfältige Suche ist dann entbehrlich, wenn das betreffende Werk bereits in der europäischen Datenbank des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt als verwaist erfasst ist.

Darüber hinaus hat der deutsche Gesetzgeber eine weitere Regelung zur Nutzung vergriffener Werke in § 13d ff. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) getroffen. Dabei sind nur gedruckte Werke, die vor dem 01. Januar 1966 erschienen sind, umfasst. Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, wonach die Verwertungsgesellschaften bis auf Widerruf mit der Wahrnehmung der Rechte der Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung betraut sind. Daher kann ohne Rechteklärung eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.

Welche Auswirkungen sind von diesen Regelungen für die beiden Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek zu erwarten? Vor Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke in nationales deutsches Recht bestand das Problem darin, dass für die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung verwaister Werke keine Zustimmung der Rechteinhaber vorlag und auch keine Regelung bestand, die eine Nutzung erlaubt hätte. Mit den nunmehr bestehenden gesetzlichen Normen ist man einen wesentlichen Schritt voran gekommen: Von der sorgfältigen Suche nach den Rechtsinhabern und der Dokumentation dieser Suche befreit das Gesetz jedoch nicht. Erst dann ist eine öffentliche Zugänglichmachung rechtssicher möglich.

Für Werke, die in Deutschland oder in einem anderen EU-Land erstveröffentlicht wurden, kann auf die Regelung zu den verwaisten Werken abgestellt werden, wie sie die EU-Richtlinie verlangt. Für Werke, die in Drittländern (in Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz oder in außereuropäischen Ländern wie China oder der USA) erstveröffentlicht wurden, ist die Rechtslage weiterhin problematisch: Nach dem Schutzlandprinzip müssten auch hier die Regelungen über die verwaisten Werke Anwendung finden. Die Richtlinie und die deutsche Umsetzung in §§ 61ff. UrhG sprechen allerdings ausdrücklich nur von solchen Werken, die auf dem Gebiet der EU erstveröffentlicht wurden. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch zwischen den Regelungen zu den verwaisten Werken und dem sogenannten Schutzlandprinzip besteht, wonach für Fragen bezüglich einer urheberrechtlich relevanten Nutzung das Recht desjenigen Staates in seinem Umfang anwendbar ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird.

Allen Fällen gemeinsam ist, dass die Regelungen zu den verwaisten Werken als urheberrechtliche Schranke ausgestaltet ist und daher auch nur in den Ländern im Geltungsbereich der EU-Richtlinie als Grundlage für eine Nutzung herangezogen werden kann. Bei verwaisten Werken, bei denen nachträglich ein Rechteinhaber festgestellt wird, muss die Nutzung unverzüglich unterlassen werden. Die bis dahin erfolgte Nutzung bleibt im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie legal, allerdings hat der Rechteinhaber einen Vergütungsanspruch. Außerhalb der EU ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Nutzung nach dem Urheberrecht des jeweiligen Staates, in dem die Nutzung erfolgt, zu beurteilen. Hält man sich vor Augen, dass viele Exilzeitschriften aus bekannten Gründen im außereuropäischen Ausland erschienen sind, so wird deutlich, dass hier die Rechtslage weiterhin nicht abschließend gelöst ist. Für das Projekt „Exilpresse digital“ bedeutet dies, dass vorerst nur die Recherche nach Fundstellen überregional möglich sein wird. In den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek gelangt man darüber hinaus von den Metadaten weiter zum Digitalisat.

Eine andere Lösung gerade für das Projekt „Jüdische Periodika aus NS-Deutschland“ stellen die Regelungen für vergriffene Werke dar, die der deutsche Gesetzgeber durch eine gesetzliche Regelung im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgelegt hat: Diese besagt, dass die Rechte an Werken, die vor dem 01. Januar 1966 in Büchern, Fachzeitschriften, Zeitungen, Zeitschriften oder in anderen Schriften veröffentlicht wurden, die sich im Bestand von privilegierten Institutionen (öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Archiven usw.) befinden und deren Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung nicht gewerblichen Zwecken dient,[4] privilegierten Institutionen durch Verwertungsgesellschaften eingeräumt werden dürfen, auch wenn diese nicht mit der Wahrnehmung vom Rechteinhaber beauftragt worden sind.

Für die in NS-Deutschland erschienenen jüdischen Periodika bedeutet das, dass die Deutsche Nationalbibliothek sie wieder online zugänglich machen darf, wenn die Werke durch die zuständige Verwertungsgesellschaft VG Wort lizenziert wurden und die betreffenden Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen an das Register vergriffener Werke beim Deutschen Patent- und Markenamt gemeldet wurden. Diese Verfahren werden derzeit betrieblich-technisch durch einen IT-Workflow sowie juristisch im Wege von Lizenzvereinbarungen etabliert.

Aktuelle Projekte

Die Geschehnisse um die beiden Projekte „Exilpresse Digital“ und „Jüdische Periodika aus NS-Deutschland“ haben die Sensibilität für den Umgang mit urheberrechtlichem Material weiter geschärft. Aktuell hat die Deutsche Nationalbibliothek ihren gesamten Exilmonografien-Bestand digitalisiert. Mehr als 20 000 Exilmonografien wurden bearbeitet. Die Feststellung des Rechtestatus ist fester Bestandteil des Projektes. Werk für Werk wird in einem standardisierten Verfahren geprüft. Nur gemeinfreie Werke werden weltweit über das Portal der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung gestellt.

Außerdem hat das Deutsche Exilarchiv der Deutschen Nationalbibliothek die Federführung für die virtuelle Ausstellung und das kooperative Netzwerkprojekt „Künste im Exil“[5] übernommen. Gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Einrichtungen werden Inhalte und digitalisierte Objekte in einer virtuellen Ausstellung verfügbar gemacht und untereinander so verlinkt, dass die vielfältigen – manchmal parallelen, manchmal ganz unterschiedlichen – Aspekte von Exil und Emigration seit 1933 deutlich werden. Das Ausstellungskonzept macht sich die technischen Möglichkeiten des Internet zu eigen und verknüpft über kuratierte Galerien Objekte miteinander, die von den unterschiedlichsten Orten stammen und unterschiedlichen Kunstsparten, Material- und Medientypen zuzuordnen sind. Gezeigt werden Briefe, Dokumente, Fotografien, Objekte, Manuskripte, Kunstwerke, Audio- und Videoelemente sowie Publikationen. Auch in diesem Projekt ist die Rechteklärung fester Bestandteil. Die Schrankenregelung zu den verwaisten Werken, die oben vorgestellt wurde, umfasst nicht erschienene Bestandteile nicht. Für verwaistes, bisher nicht veröffentlichtes Archivmaterial hält das Gesetz keine Lösung bereit. Besonders Fotosammlungen sind davon betroffen,[6] aber auch unter anderen Medientypen finden sich verwaiste Werke. Zudem greifen die Regelungen für die vergriffenen Werke nur für Werke aus dem gedruckten Bereich und umfassen nach § 13d Abs. 1 Nr.1 UrhWG allenfalls eingebettete Werke wie Fotografien in Artikeln. Sie greifen nicht für andere Medientypen wie beispielsweise Musik oder Kunstgegenstände.

Insofern besteht gerade im Archiv- und Museumsbereich noch weiterer Regelungsbedarf, um auch dieses kulturelle Erbe umfassend zugänglich machen zu dürfen. Die jetzt vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu den verwaisten und vergriffenen Werken sind freilich ein großer Meilenstein, den es konsequent zu nutzen gilt.
 


[1] Vgl. Eckert, B./Berthold, W.: Belletristik und Publizistik im Exil 1933-1945. Eine Einführung. In: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Frankfurter Ausgabe. Jg. 46 (1990), Nr. 77 (25.9.). Beilage: Aus dem Antiquariat. 1990, Nr. 9, S. A 365-382; Mertens, L.: Presse und Publizistik. In: Krohn, C.-D. u.a. (Hrsg.): Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933-1945. Darmstadt 1998, S. 1062-1072.
[2] Vlg. Seib, R.: Exilpresse digital. Deutschsprachige Exilzeitschriften 1933-1945. In: Thaller, M. (Hrsg.): Digitale Bausteine für die geisteswissenschaftliche Forschung. Göttingen 2003; Fundus: Beiheft 5, S. 173-186.
[3] Die Zahlen stammen aus der vorläufigen Auswertung der Deutschen Nationalbibliothek. Sie sollen lediglich eine grobe Annäherung an den Umfang darstellen.
[4] Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 01. Oktober 2013, in: Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr.59 vom 08. Oktober 2013, S. 3728ff., siehe §13d Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG).
[5] Vgl. http://www.kuenste-im-exil.de (Letzter Aufruf: 10.10.2014).
[6] Vgl. Hänger, A.: Das Problem nicht gelöst: Urheberrechtsreform für verwaiste Werke. In: Forum. Das Fachmagazin des Bundesarchivs (2013), S. 14-15.

_______________

Zu den Autorinnen

Dorothea Zechmann ist Leiterin der Zentralverwaltung der Deutschen Nationalbibliothek. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, der Politikwissenschaft und der Empirischen Kulturwissenschaft in Freiburg und Tübingen und dem Referendariat in Karlsruhe 1991 Eintritt bei der Deutschen Telekom. Dort in verschiedenen Positionen tätig, seit 1998 als leitende Angestellte: u. a. im Personalbereich im Arbeits- und Tarifrecht, als Personalleiterin der T-Online International AG, im Urheberrecht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht, im Geschäftsfeldmanagement „Multimediakommunikation, Rundfunk und Breitbandkabel“, im Geschäftskundenvertrieb, als Leiterin des Compliance Managements in der Deutschen Telekom und zuletzt als Leiterin der politischen Interessenvertretung und des Regulierungsmanagements von T-Online. Berufsbegleitend Abschluss Master of Business Administration. Seit 2008 Leiterin der Zentralverwaltung der Deutschen Nationalbibliothek, dort u. a. verantwortlich für die Begleitung von nationalen und internationalen Gesetzgebungsvorhaben insbesondere im Urheberrecht.
 
Dr. Sylvia Asmus ist Leiterin des Deutschen Exilarchivs 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek und des Ausstellungsbereichs am Standort Frankfurt am Main. Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft für Exilforschung und der Internationalen Joseph-Roth-Gesellschaft. Studium der Germanistik an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Bibliothekswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie auch promovierte. Veröffentlichungen und Ausstellungen zum Arbeitsschwerpunkt „Deutschsprachiges Exil“ und „Deutsches Exilarchiv 1933-1945“. Ihre Publikationen (Auswahl): „… mehr vorwärts als rückwärts schauen …“ – Das deutschsprachige Exil in Brasilien 1933-1945 [Ausstellung und Begleitbuch (Hrsg.): Sylvia Asmus; Marlen Eckl] (2013); So wurde ihnen die Flucht zur Heimat. Soma Morgenstern und Joseph Roth; eine Freundschaft [Ausstellung und Begleitbuch: Sylvia Asmus (Hrsg.); Heinz Lunzer; Victoria Lunzer-Talos] (2012); Rudolf Olden: Journalist gegen Hitler – Anwalt der Republik [Ausstellung und Begleitbuch (Hrsg.): Sylvia Asmus und Brita Eckert] (2010); „Meinem besten Porträtisten“ – Porträtfotografien und -zeichnungen aus den Beständen des Deutschen Exilarchivs 1933-1945 [Ausstellung und Begleitbuch (Hrsg.): Sylvia Asmus und Brita Eckert] (2005).

_______________

Links und Downloads:

Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann: Exilpresse Digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek (PDF)
Erläuterung der Lizenz: CC BY 4.0 International
Namensnennung: Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann: "Exilpresse Digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek", in: Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt, eine Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek, hrsgg. von Paul Klimpel und Ellen Euler, iRights Media: Berlin 2015, Seite 226 - 235. CC BY 4.0 International

Die Publikation ist als Buch und als E-Book erhältlich, zusätzlich sind jedoch alle Inhalte mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert und können somit bei Namensnennung nachgenutzt und weiterverwendet werden. Bereits jetzt ist das Buch auf der Verlagsseite im E-Reader vollständig einsehbar.

__________________
Index- und Startseitenbild: Ausschnitt aus "Nachrichtenblatt für die jüdische Bevölkerung von Berlin u.a. zur Ablieferungspflicht für elektrische Geräte", Deutsches Historisches Museum

 

 

Schlagworte: