Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz

Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz

06.09.2016

Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek „Der Vergangenheit eine Zukunft – Kulturelles Erbe in der digitalen Welt“ erschien im März 2015. Mit Beiträgen unterschiedlicher Fachautoren thematisiert der von Paul Klimpel und Ellen Euler herausgegebene Sammelband Aufgaben und Rahmenbedingungen, denen sich Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Bibliotheken oder Archive bei der Digitalisierung des kulturellen Erbes stellen.

Sukzessive veröffentlicht die Deutsche Digitale Bibliothek die einzelnen Beiträge ihrer Publikation auf der Webseite, wo sie gelesen, kopiert und heruntergeladen werden können – alle Inhalte sind mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert.

Die bereits veröffentlichten Beiträge können in unserem Pressebereich unter Hintergrundinformationen aufgerufen werden.

Die Europäische Kommission beauftragte 2009 Maurice Lévy, Elisabeth Niggemann und Jacques De Decker damit, Empfehlungen zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auszuarbeiten. Diese wurden 2011 veröffentlicht. Der Text wurde auch in der Publikation im Bereich "Materialien" veröffentlicht und soll - ebenso wie die vorangegangenen Artikel - an dieser Stelle reproduziert werden.

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Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz

Europas Bibliotheken, Archive und Museen bewahren seit Jahrhunderten unser reiches, vielfältiges kulturelles Erbe. Sie archivieren Skulpturen, Gemälde, Musik und Literatur als Zeugnisse des Wissens, der Schönheit und des Ideenreichtums und machen sie zugänglich. Die neuen Informationstechnologien eröffnen ungeahnte Möglichkeiten, um dieses gemeinsame Erbe noch zugänglicher für jedermann zu machen. Auch die Kultur geht digitale Wege und Gedächtnisinstitutionen passen ihre Kommunikationswege zur Öffentlichkeit an. Durch Digitalisierung werden historische Materialien zu neuem Leben erweckt und zu einem wertvollen Gut für den einzelnen Nutzer sowie zu einem wichtigen Baustein für die digitale Wirtschaft verwandelt.

Wir sind der Ansicht, dass der Staat die primäre Verantwortung dafür trägt, das kulturelle Erbe zugänglich zu machen und es für künftige Generationen zu erhalten. Diese Verantwortung für und die Kontrolle über Europas Erbe darf nicht einem oder wenigen Marktakteuren überlassen werden, auch wenn wir nachdrücklich die Idee unterstützen, mehr private Investitionen und Privatunternehmen über faire und ausgewogene Partnerschaften in das Digitalisierungsgeschäft hineinzubringen.

Die Digitalisierung unseres kulturellen Erbes ist eine gigantische Aufgabe, die große Investitionen erfordert. Laut einer Studie sind rund 100 Milliarden Euro notwendig, um unser gesamtes Erbe online zu bringen. Ein Vorhaben dieses Ausmaßes braucht Zeit, und die Investitionen müssen sorgfältig geplant und koordiniert werden, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir denken aber, dass die Vorteile den Aufwand rechtfertigen. Diese Vorteile sind einerseits ein breiterer Zugang zu Kultur und Wissen und damit deren Demokratisierung, sowie andererseits die Vorteile für das Bildungssystem, sowohl für die Schulen als auch für die Hochschulen. Außerdem entsteht ein wesentlicher ökonomischer Nutzen, etwa im Rahmen der Entwicklung neuer Technologien und Dienstleistungen für die Digitalisierung, der digitalen Langzeitverfügbarkeit und in der innovativen, interaktiven Weiterverwendung kultureller Inhalte. Das digitalisierte Material selbst kann zur treibenden Kraft für Innovationen werden und die Grundlage für neue Dienstleistungen in Bereichen wie Tourismus oder Bildung sein.

Wir geben unsere Empfehlungen eingedenk dieser potenziellen Vorteile und mit dem Ziel, ein Umfeld zu fördern, das dabei hilft

  • unser reiches und vielfältiges gemeinsames Erbe für jedermann nutzbar zu machen,
  • die Vergangenheit mit der Gegenwart zu verknüpfen,
  • dieses Erbe für künftige Generationen zu bewahren,
  • die Interessen europäischer Urheber zu schützen,
  • Kreativität zu fördern, auch die nicht professionelle,
  • einen Beitrag zur Bildung zu leisten und
  • Innovation und Unternehmergeist anzuregen.

Die Empfehlungen decken alle Bereiche unseres Arbeitsauftrags ab und sprechen solche Bereiche an, in welchen unserer Ansicht nach Impulse notwendig sind oder Barrieren abgebaut werden müssen.

1 Sicherung eines breiten Zugangs zu und der Nutzung von digitalisierten gemeinfreien Materialien

  • Kultureinrichtungen sollten gemeinfreie Materialien, die mit öffentlichen Geldern digitalisiert wurden, so breit wie möglich zugänglich und nachnutzbar machen. Dieser grenzüberschreitende Zugang sollte Teil der Finanzierungsbedingungen für Digitalisierungsmaßnahmen überall in Europa sein. Die Verwendung großflächiger Wasserzeichen oder anderer Maßnahmen, die die Nutzung des Materials einschränken, sollte vermieden werden.  
  • Wenn Kultureinrichtungen privaten Unternehmen die Nachnutzung des digitalisierten gemeinfreien Materials in Rechnung stellen, sollten sie dies in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors tun.  
  • Die Europäische Kommission sollte in einem Kontext, in dem die grenzüberschreitende Zugänglichkeit und Nutzung die Norm ist, Mittel und Wege finden, die Unterschiede im Rechtestatus digitalisierter Materialien zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Prinzipiell sollte der reine Digitalisierungsprozess keine neuen Rechte generieren.  
  • Metadaten, die von Kultureinrichtungen zu digitalisierten Objekten erstellt werden, sollten breit und frei zugänglich und nachnutzbar sein.  

2 Anreize zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von urheberrechtlich geschützten Materialien

  • Für verwaiste Werke sollte so schnell wie möglich eine rechtliche Lösung auf europäischer Ebene verabschiedet werden. Diese Lösung sollte dem 8-Stufen-Test genügen, der vom Comité definiert wurde.  
  • Verwaiste Werke sollten künftig vermieden werden. Als Voraussetzung für die volle Ausübung der Rechte sollte eine Form der Registrierung in Erwägung gezogen werden. Um die Berner Übereinkunft an das digitale Zeitalter anzupassen, sollte eine Diskussion über diesen Punkt im Kontext der WIPO angeregt und von der Europäischen Kommission gefördert werden.  
  • Nationale Regierungen und die Europäische Kommission sollten Lösungen für die Digitalisierung und grenzüberschreitende Zugänglichkeit von vergriffenen Werken vorantreiben.
  • Rechteinhaber sollten Vorrang bei der Verwertung vergriffener Werke haben.  
  • Kultureinrichtungen sollten vom Gesetzgeber abgesicherte Möglichkeiten der kollektiven Rechtewahrnehmung und eine zeitlich begrenzte Gelegenheit gewährt werden, in welcher sie vergriffene Werke digitalisieren und online zugänglich machen können, falls die Rechteinhaber und kommerziellen Verwerter dies nicht tun.  
  • Lösungen für verwaiste Werke und vergriffene Werke müssen alle Materialarten umfassen: Audiovisuelle Medien, Texte, Werke der Bildenden Kunst, Ton.  

3 Stärkung der Europeana als der Zugangspunkt für europäische Kultur online

  • Europeana sollte weiterentwickelt werden, um der Zugangspunkt für europäische Kultur online zu werden. Dafür ist eine Konzentration des finanziellen Aufwands und des politischen Kapitals auf europäischer und auf nationaler Ebene notwendig, um Europeana und die sie stützenden Strukturen auszubauen.  
  • Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass öffentliche Mittel für Digitalisierungsvorhaben nur unter der Bedingung bewilligt werden, dass die freie Zugänglichkeit der Digitalisate über Europeana gewährleistet ist. Sie sollten außerdem dafür Sorge tragen, dass bis zum Jahr 2016 ihre jeweiligen gemeinfreien Meisterwerke über Europeana zu finden und zu nutzen sind.  
  • In den nächsten Jahren sollte dem Europeana-Portal eine Anwendungs-Plattform hinzugefügt werden, mit der alle wesentlichen Aktivitäten Europas zur Digitalisierung und digitalen Langzeitverfügbarkeit von kulturellem Erbe verlinkt sind. Bei der technischen Entwicklung dieser Plattform sollte besonderes Augenmerk auf Aspekte der Mehrsprachigkeit gelegt werden. Darüber hinaus sollte Europeana künftig die Möglichkeiten des Cloud Computing ausloten.  
  • Es sollte überlegt werden, ob Europeana mittelfristig eine Schlüsselrolle in der digitalen Langzeitverfügbarkeit des kulturellen Erbes Europas zukommen sollte. Europeana könnte zu einem Depot für gemeinfreie und zu einem dunklen Archiv für originär digitale kulturelle Materialien ausgebaut werden.  
  • Europeana muss von den Kultureinrichtungen, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten aktiv beworben und weithin bekannt gemacht werden.  

4 Gewährleistung der Nachhaltigkeit digitaler Ressourcen

  • Langzeitarchivierung ist ein wesentlicher Aspekt bei Digitalisierungsmaßnahmen. Digitale Langzeitarchivierung ist außerdem ein Kernproblem für originär digitale Inhalte. Den organisatorischen, juristischen, technischen und finanziellen Dimensionen der Langzeitarchivierung digitalisierter und originär digitaler Materialien muss gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden.  
  • Die Langzeitarchivierung digitalisierter und originär digitaler kultureller Materialien sollte in der Verantwortung der Kultureinrichtungen liegen – so wie schon jetzt für nicht-digitale Materialien.  
  • Um die Langzeitarchivierung von europäischem kulturellem Erbe zu garantieren, sollte eine Kopie des digitalisierten oder originär digitalen Materials bei Europeana archiviert werden. Für urheberrechtlich geschützte Materialien wäre Europeana ein dunkles Archiv, das als sicherer Hafen fungiert.  
  • Um sowohl auf Seiten der Unternehmen, die grenzüberschreitend agieren, als auch auf Seiten der Kultureinrichtungen Doppelarbeit zu vermeiden, ist ein Ablieferungssystem vorstellbar, das es erlaubt, Materialien, die zurzeit in mehreren Ländern ablieferungspflichtig sind, nur einmal abzuliefern. Dieses System würde einen Workflow umfassen, der eine Kopie an jede Institution weiterleitet, die unter nationaler Gesetzgebung dazu berechtigt ist.  
  • Urheberrecht und verwandte Rechte müssen denjenigen Kultureinrichtungen, die mit digitaler Langzeitarchivierung betraut sind, das Recht einräumen, für bestandserhaltende Maßnahmen Archivkopien anzufertigen und Dateikonversionen durchzuführen.  
  • Jedes digitale Objekt, das in kulturellen Einrichtungen archiviert wird, muss einen persistenten Identifikator enthalten. Ein verlässlicher Resolver-Dienst für persistente Identifikatoren digitaler Objekte muss entwickelt und auf europäischer Ebene unterhalten werden, vorzugsweise angebunden an Europeana.  

5 Nachhaltige Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben und von Europeana

  • Die Verantwortung für die Finanzierung der Digitalisierung liegt in erster Linie beim Staat und die Mitgliedstaaten werden ihre Investitionen in die Digitalisierung deutlich erhöhen müssen. Die gegenwärtige Finanzkrise kann zwar nicht ignoriert werden, kann aber genauso wenig ein Grund für Tatenlosigkeit sein.  
  • Die Beteiligung privater Partner sollte gefördert werden. Die nicht-öffentliche Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen dient der Ergänzung der notwendigen öffentlichen Investitionen und sollte nicht als Ersatz für die öffentliche Finanzierung betrachtet werden.  
  • Digitalisierung sollte prinzipiell auf nationaler oder regionaler Ebene finanziert werden und nicht auf europäischer Ebene. Dennoch sollten die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, die Finanzierungsmöglichkeiten des Europäischen Strukturfonds für Digitalisierungsaktivitäten zu nutzen. Auch können gezielte Digitalisierungsmaßnahmen mit einem klaren grenzüberschreitenden Fokus (z. B. grenzüberschreitende Sammlungen) auf europäischer Ebene mitfinanziert werden.  
  • Da Europeana dem Allgemeinwohl dient, sollten die Betriebskosten der Europeana zum größten Teil öffentlich finanziert werden, auch über 2013 hinaus. Die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen und von Europeana sollte als Einheit gesehen werden, in welcher die Mitgliedstaaten für die Kosten der Digitalisierung ihres kulturellen Erbes und für den Aufbau nationaler Aggregatoren aufkommen sollten und die Finanzierung des Europeana-Portals vorrangig von der Europäischen Union aufgebracht werden sollte.  
  • Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen fördern, bei denen durch Digitalisierungsaktivitäten neue Entwicklungschancen für europäische Unternehmen eröffnet werden, beispielsweise durch regionale Firmen-Cluster in Partnerschaft mit Kultureinrichtungen, Wissenspartnerschaften zwischen Kultureinrichtungen und Universitäten oder durch strategische Partnerschaften auf europäischer oder internationaler Ebene auf dem Gebiet neuer Technologien und der Weiterverwendung von Werken des kulturellen Erbes.  

6 Ergänzung öffentlicher Finanzierung durch öffentlich-private Partnerschaften für Digitalisierungsvorhaben

  • Um die Interessen öffentlicher Einrichtungen zu schützen, die sich in eine Partnerschaft mit einem privaten Partner begeben, sollten folgende Mindestbedingungen eingehalten werden:  
  • Der Inhalt der Vereinbarung zwischen einer öffentlichen Kultureinrichtung und einem privaten Partner sollte öffentlich gemacht werden.  
  • Das digitalisierte gemeinfreie Material sollte für die Allgemeinheit kostenfrei zugänglich und in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein.  
  • Der private Partner sollte der Kultureinrichtung die Digitalisate in derselben Qualität überlassen, die er selbst verwendet.  
  • Die maximale Dauer der Vorzugsverwertung von Materialien, die in öffentlich-privaten Partnerschaften digitalisiert wurden, darf 7 Jahre nicht überschreiten. Diese Zeitspanne wird als angemessen erachtet, um einerseits einen Anreiz für private Investitionen in Massendigitalisierungsvorhaben von Kulturgütern zu bieten und um andererseits den öffentlichen Einrichtungen ausreichend Kontrolle über ihr digitalisiertes Material zu ermöglichen.  
  • Entscheider auf europäischer und auf nationaler Ebene sollten vorteilhafte Bedingungen für die Beteiligung europäischer Marktteilnehmer schaffen, insbesondere  
  • zur Digitalisierung in solchen Bereichen ermutigen, die bislang noch nicht im Mittelpunkt von Digitalisierungsaktivitäten standen, beispielsweise audiovisuelle Materialien, Zeitungen, Zeitschriften oder Museumsobjekte,  
  • mittelfristig Anreize für private Investitionen über Steuererleichterungen schaffen, sobald sich die finanzielle Lage in den Mitgliedstaaten verbessert hat,  
  • dazu ermutigen, öffentliche Mittel zur Gegenfinanzierung privater Investitionen in Digitalisierungsvorhaben bereitzustellen. Öffentliche Mittel könnten in derselben Höhe wie die privaten Investitionen an diejenigen Kultureinrichtungen vergeben werden, die eine Partnerschaft für die Digitalisierung ihrer Sammlung mit einem Privatunternehmen eingegangen sind.  
  • Europeana ermutigen sowie die Institutionen, die zu ihr beitragen, ihre digitalen Inhalte dadurch wachsen zu lassen, dass sie Partnerschaften mit europäischen Unternehmen eingehen.  

Kann Europa es sich leisten, nicht aktiv zu werden und abzuwarten, oder es einem oder mehreren Marktakteuren zu überlassen, unser gemeinsames kulturelles Erbe zu digitalisieren?

Unsere Antwort ist ein deutliches „Nein“. Die Mitgliedstaaten, Europas kulturelle Einrichtungen, die Europäische Kommission und andere Akteure werden alle ihre Verantwortung übernehmen müssen um sicherzustellen, dass Europas Bürger und Europas Wirtschaft in vollem Umfang von den Möglichkeiten profitieren, die darin liegen, Europas kulturelles Erbe online zugänglich zu machen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass Europa eine digitale Renaissance erlebt anstatt in ein digitales Dunkles Zeitalter zu verfallen.

 

Verfasser

Maurice Lévy,
CEO Publicis Groupe S.A.
 
Elisabeth Niggemann,
Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek
 
Jacques De Decker,
Schriftsteller
 
 

1 Ein dunkles Archiv ist ein Archiv mit stark eingeschränktem Zugang.

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Links und Downloads:

Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz (PDF)
Erläuterung der Lizenz: CC BY 4.0 International
Namensnennung: "Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz", in: Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt, eine Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek, hrsgg. von Paul Klimpel und Ellen Euler, iRights Media: Berlin 2015, Seite 282 - 289. CC BY 4.0 International

Die Bilderstrecke der Publikation: Die Bilder der Digitalisierung - "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt"

Gespräch mit den Herausgebern Ellen Euler und Paul Klimpel zum Erscheinen der Publikation: "Der Vergangenheit eine Zukunft - Kulturelles Erbe in der digitalen Welt": Die erste Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek

Präsentation der Publikation auf der Leipziger Buchmesse: Die erste Publikation, viele Gespräche und ein besonderer Jutebeutel: Die Leipziger Buchmesse

Die Publikation ist als Buch und als E-Book erhältlich, zusätzlich sind jedoch alle Inhalte mit der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 International lizenziert und können somit bei Namensnennung nachgenutzt und weiterverwendet werden. Bereits jetzt ist das Buch auf der Verlagsseite im E-Reader vollständig einsehbar.

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Index- und Startseitenbild: Ausschnitt aus "Baden-Baden Stiftskirche Epitaph Markgraf Leopold Die Figuren symbolisieren Weisheit, Tapferkeit und Gerechtigkeit", Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe (CC BY 3.0 Deutschland)

 

 

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