Aufruf zur Teilnahme an der Diskussion des Urheberrechts auf europäischer Ebene

Aufruf zur Teilnahme an der Diskussion des Urheberrechts auf europäischer Ebene

15.01.2014

von Dr. Ellen Euler, Stellvertreterin des Geschäftsführers Deutsche Digitale Bibliothek

„Die Urheberrechtspolitik der EU muss mit der Zeit gehen“, so EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zum Start einer öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht. Die darin aufgeworfenen Fragen sind für die Deutsche Digitale Bibliothek von großem Belang. Die Deutsche Digitale Bibliothek kann ihr Ziel, dem Bürger freien und medientypunabhängigen Zugang zu Kultur und Wissen über das Internet zu bieten, nur im Rahmen dessen verwirklichen, was das (Urheber-) Recht zulässt.

Der Spielraum im Hinblick auf geschützte Inhalte ist stark eingeschränkt. Gegenwärtig macht es den Anschein, dass die EU vor allem Google bzw. Google Books vor Augen hat, wenn darüber nachgedacht wird, wie sich Zugang zu Kultur und Wissen schaffen lässt. Nehmen wir etwa die Regelungen zu den verwaisten und vergriffenen Werken. Diese wurden geschaffen, damit auch in Europa eine Alternative zu Google Books aufgebaut werden kann. Die Regelung für Deutschland ist am 01.01.2014 in Kraft getreten, die Probleme aber werden bleiben. Denn zum einen hat die Regelung zu den verwaisten Werken einen nur sehr beschränkten Anwendungsbereich im Hinblick auf das, was digitalisiert werden darf (so erfasst sie nur audiovisuelle Werke und Text, Bildmaterial nur insoweit im Text eingebunden, ist also gerade nicht medientypunabhängig gedacht), zum anderen sind nur bestimmte Gedächtnisinstitutionen privilegiert und dies nur dann, wenn sie nicht-kommerziell tätig sind. Darüber hinaus privilegiert die Regelung nur die Zugänglichmachung, nicht aber die digitale Nutzung verwaister Werke. So genannte transformative Nutzungen sind damit weiterhin illegitim. Das heißt: Digitalisierte und zugänglich gemachte verwaiste Werke können in den Mehrwertdiensten, die die Deutsche Digitale Bibliothek über das reine Zugänglichmachen von Kultur und Wissen hinaus anbieten will, keine Verwendung finden.

Wir dürfen uns auf dem, was bereits gewonnen wurde, nicht ausruhen. Vor allem dürfen wir nicht nur an „Retrodigitalisierung“ denken, sondern müssen auch „born digitals“, also genuin digitale Inhalte, mit in den Blick nehmen. Zum wirklich und eigentlich Digitalen finden sich auch im neuen Koalitionsvertrag keine konkreten Ausführungen. Dafür wird die Deutsche Digitale Bibliothek dort dezidiert als wichtigstes Projekt für die digitale Wissensgesellschaft benannt.

Für den Online-Zugang zu Kultur und Wissen sind erweiterte Privilegierungen notwendig. Sonst geraten wir in Europa gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils zu Google Books, das Google erlaubt, im angloamerikanischen Raum auf der Grundlage von Fair Use Textauszüge – und analog Google innerhalb der Google Bildersuche Vorschaubilder – zustimmungs- und kostenfrei zugänglich zu machen, endgültig ins Hintertreffen. Europeana und die Deutsche Digitale Bibliothek können dann dem Übergewicht des angloamerikanischen Kulturraums im Internet nichts Gewichtiges entgegensetzen.

Reformen des europäischen Urheberrechts müssen mehr als bislang den kulturellen Imperativ des Urheberrechts befolgen, demzufolge künstlerische Schöpfungsprozesse im Wege des Urheberrechts nach Kräften zu erleichtern und zu fördern sind. Nicht der Einfluss eines industriellen Interessenverbands sollte die Fortentwicklung des Urheberrechts bestimmen, sondern das Anliegen, künstlerischen Schöpfungen optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Schöpfer müssen auf ein ausreichendes Reservoir von Kultur und Wissen zurückgreifen können.

Die von der EU aufgeworfenen Fragen richten sich an eine Vielzahl von Interessengruppen, wobei insbesondere auch private Nutzer sowie öffentliche Gedächtnisinstitutionen adressiert werden. Dank der Open Knowledge Foundation ist ein Werkzeug entstanden, das die Hürden zum Beantworten der Fragen soweit absenkt, dass neben den bekannten Interessenverbänden jedermann teilnehmen kann. Auf der Webseite fixcopyright.eu, ist ein Katalog einzusehen, der verständlich das Verfahren und die Ziele der Konsultation erläutert und Hinweise zu den Fragen gibt. So können sich mit wenig Aufwand alle interessierten Personen und Organisationen bis zum 5. Februar an der Konsultation beteiligen.