Einige der Mitglieder der deutschen Delegation, die auf die Konferenz nach Spa gesandt wurden: Reichskanzler Constantin Fehrenbach, Reichsfinanzminister Joseph Wirth, Außenminister Walter Simons, Reichsschatzminister Heinrich Albert und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 161, 1.
Reichskanzler Constantin Fehrenbach, Reichsfinanzminister Joseph Wirth, Außenminister Walter Simons, Reichsschatzminister Heinrich Albert und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 161, 1.

Aus dem Archivportal: "Im Blickpunkt - Reparationskonferenzen 1920-1922"

19.04.2022
Einige der Mitglieder der deutschen Delegation, die auf die Konferenz nach Spa gesandt wurden: Reichskanzler Constantin Fehrenbach, Reichsfinanzminister Joseph Wirth, Außenminister Walter Simons, Reichsschatzminister Heinrich Albert und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 161, 1.
Einige der Mitglieder der deutschen Delegation, die auf die Konferenz nach Spa gesandt wurden: Reichskanzler Constantin Fehrenbach, Reichsfinanzminister Joseph Wirth, Außenminister Walter Simons, Reichsschatzminister Heinrich Albert und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 161, 1.

In der Rubrik „Im Blickpunkt“ präsentieren wir besondere Highlights aus Archiven, die im Archivportal-D vertreten sind. Diese ausgewählten Archivalien geben Einblick in die Bestände und bieten Rechercheanregungen für eine mögliche Suche im Archivportal-D oder im Themenportal „Weimarer Republik“. Wir freuen uns, in diesem Monat einen Beitrag des Bundesarchivs zum Thema Reparationszahlungen präsentieren zu können.

Für die junge Weimarer Republik waren die Bedingungen und die Erfüllung des Versailler Vertrags außen- wie innenpolitisch ein beherrschendes Thema. Polarisierend waren insbesondere die Kriegsschuldfrage und die darauf basierenden Reparationsleistungen.

Die ersten Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 endeten in einer Minderheitsregierung mit Reichskanzler Constantin Fehrenbach (Zentrum). Die Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP wurde von einer Verlagerung zu den rechten und linken Flügeln abgelöst.

Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles wurde Deutschland durch den Artikel 231 die alleinige Kriegsschuld und die daraus resultierenden Schäden zugeschrieben. Der Artikel diente als Begründung für die Reparationsforderungen an Deutschland. Im Versailler Vertrag verpflichtete sich Deutschland, Kriegsschäden im Wert von 20 Milliarden Goldmark auszugleichen, dennoch wurden die Gesamthöhe und Dauer der Reparationen nicht festgelegt. Eine Reparationskommission mit Vertretern der Entente sollte in mehreren Konferenzen, zunächst unter Ausschluss Deutschlands, über die Höhe, Art und Verteilung der Reparationsleistungen entscheiden.

Eine Konferenz, an der erstmals deutsche Vertreter teilnahmen, fand vom 5. bis zum 16. Juli 1920 im belgischen Spa statt. Entgegen der Erwartungen wurde die Reparationsfrage in den Hintergrund gerückt. Die Bestimmungen zur Entwaffnung des Deutschen Reichs und zu den deutschen Kohlelieferungen an die Alliierten wurden an erster Stelle verhandelt. Das daraus resultierende „Kohleabkommen“ war der erste Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg, der durch Verhandlungen zwischen den Alliierten und Deutschland zustande gekommen ist.

Auf eine endgültige Summe der Reparationszahlungen hatte man sich in Spa im Ergebnis nicht festgelegt, jedoch auf die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Länder. Außerdem sollte eine Expertenkonferenz über die Reparationsregelungen beraten. Im Januar 1921 legte daraufhin der Alliierte Kriegsrat nach einer Sitzung in Paris erstmals einen Zahlungsplan mit einer endgültigen Summe vor: 226 Milliarden Goldmark, verteilt auf 42 Jahre mit steigenden Jahresraten sowie 12 % Abfuhr des jährlichen Exportwertes. Die Forderungen lösten in Deutschland weitreichende Empörung aus.

Auf dieser Verhandlungsgrundlage machte der deutsche Außenminister Walter Simons im März 1921 auf einer weiteren Konferenz in London einen Gegenvorschlag: Die Reparationsleistungen sollten von den Alliierten auf 50 Milliarden Mark (abzüglich der bereits gezahlten 20 Milliarden) reduziert werden. Das wurde von den Alliierten zurückgewiesen, die Konferenz von London zunächst abgebrochen. Nachdem die Alliierten mit Sanktionen bei Nichtannahme der Pariser Noten gedroht hatten, legte Simons einen letzten Vermittlungsvorschlag vor, der jedoch abgelehnt wurde. Eine Teilbesetzung des Ruhrgebiets folgte am 8. März. Daraufhin unternommene Vermittlungsversuche des Vatikans scheiterten. Ein Angebot von Deutschland an die USA, deren Schulden an die Alliierten zu übernehmen sowie eine sofortige Reparationszahlung in Höhe von 500 Milliarden Goldmark, alternativ eine jährliche Ratenzahlung bis zu 200 Milliarden Goldmark, wurde von den Alliierten am 3. Mai zurückgewiesen.

In einer Bemerkung zum Ultimatum rät Walter Simons „dem Reichstag […] das Ultimatum nicht anzunehmen.“, BArch, R 601/1163.
In einer Bemerkung zum Ultimatum rät Walter Simons „dem Reichstag […] das Ultimatum nicht anzunehmen.“, BArch, R 601/1163.
„Wir werden uns durch die Behauptung der prinzipiellen Gegner unserer Politik, dass die Erfüllungspolitik Schiffsbruch gelitten hat, nicht beirren lassen.“, so Kanzler Joseph Wirth in einer Rede vor dem Reichstag im März 1922, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 72.
„Wir werden uns durch die Behauptung der prinzipiellen Gegner unserer Politik, dass die Erfüllungspolitik Schiffsbruch gelitten hat, nicht beirren lassen.“, so Kanzler Joseph Wirth in einer Rede vor dem Reichstag im März 1922, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Fehrenbach Nr. 72.

Denn unterdessen hatte die Alliierte Reparationskommission einen eigenen Entwurf entwickelt: Der „Londoner Zahlungsplan“ vom 27. April 1921 verringerte den Gesamtbetrag des Pariser Beschlusses auf 132 Milliarden Mark. Bereits vor der offiziellen Übermittlung waren Teile des Zahlungsplans öffentlich geworden und lösten in Deutschland eine Regierungskrise aus: Die Koalition konnte zu keiner Einigung über die Annahme des Londoner Zahlungsplans kommen. Noch vor dem Eintreffen der offiziellen Note, die am 5. Mai in Form eines Ultimatums an Deutschland gestellt wurde, trat am 4. Mai 1921 das Kabinett Fehrenbach zurück. Das „Londoner Ultimatum“ sah im Falle einer Nichtannahme innerhalb von 6 Tagen eine sofortige und vollständige militärische Besetzung des Ruhrgebietes vor. Die neu gebildete Regierung unter Reichskanzler Joseph Wirth nahm das Ultimatum am 10. Mai 1921 an.

Deutschland erklärte sich recht schnell außerstande, die geforderten Zahlungen zu begleichen. Auf der daraufhin einberufenen Konferenz von Cannes vom 6.-13. Januar 1922 bat Deutschland die Siegermächte um einen Zahlungsaufschub, der neben der Einberufung einer Weltwirtschaftskonferenz zur Wiederherstellung des internationalen Finanz- und Wirtschaftssystems in Genua bewilligt wurde.

Von den Rechten wurde die dem Londoner Ultimatum folgende Strategie des Kabinetts Wirth, die Bemühung um eine vermeintliche Erfüllung des Versailler Vertrages, als sogenannte „Erfüllungspolitik“ diffamiert und zu Propagandazwecken genutzt. Matthias Erzberger, Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens, und Außenminister Walter Rathenau wurden in der Folge von rechtsextremen Attentätern ermordet.

Der Text stammt aus dem Online-Portal zur Weimarer Republik des Bundesarchivs. Wir danken dem Bundesarchiv herzlich für die Bereitstellung.

Links zu den Quellen im Themenportal Weimarer Republik

Die deutsche Delegation auf der Fahrt zur Konferenz von Spa [05.07. - 16.07.1920]

Annahme und Umsetzung des Londoner Ultimatums der Alliierten Regierungen zur Zahlung von Reparationsleistungen vom 5. Mai 1921: Bd. 1

Reichstagsrede von Joseph Wirth zu den Reparationszahlungen Deutschlands

Recherchemöglichkeiten im Themenportal

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