Archivale
Forderungen; Streit um die Mitgift
Enthält: Adam Theodor (a) Verhaer, fürstlich schwarzburgischer Vogt des Amts Neustadt und Amtsverwalter von Gimborn, hatte am 3.2.1675 die Tochter des Lizentiaten am Kölner Offizialat und am dortigen Hohen Gericht Adolph Müllenbach, Anna Cordula, geheiratet. 1681 verklagt er am Kerpener Gericht seinen Schwiegervater, dass er die damals versprochene Mitgift von 2.000 Rtlr (= 3.000 Tlr), die in Ländereien und Kapitaleinkünften (Erbrenten, Zinsen und Gefällen) bestehen sollten, noch nicht ausgezahlt hätte. Stattdessen aber nehme er ein Kapital nach dem anderen auf und verschwende es. [Im Laufe des Prozesses kommt heraus, dass Müllenbach, der wegen der Kriegszerstörungen Geld benötigte, seinen Schwiegervater darum gebeten hatte, ihm die Mitgift jetzt in barer Münze auszuzahlen, statt ihm später die entsprechenden Grundstücke zu überlassen. Als Müllenbach sich weigerte, ließ er sich das Hab und Gut, vor allem die auf Kerpener Gebiet liegenden Kapitalien, vom Kerpener Gericht zuteilen (Dekret vom 14.12.1682, publiziert am 13.1.1683). Müllenbach wehrt sich gegen das Vorgehen seines Schwiegersohnes. Er soll seinen Lebensunterhalt nicht angreifen, da er das Geld für seine "leider zum Teil" ungeratenen Söhne (einer davon mit Namen Johann Anton) aufbringen müsste. Diese hatten schon zuvor auf eigene Faust (und unter dem Vorwand, im Namen ihres Vaters zu handeln) bei den Schuldnern ihres Vaters versucht, Geld einzutreiben. Der Vater hatte sich auch schon am Düsseldorfer Hof gegen solche Übergriffe verwahrt (22.5.1678). Verhaer weigert sich aber, für die missratenen Söhne einzustehen. Er fürchtet, dass das Vermögen seines Schwiegervaters weiter schwinde und ihm am Ende nichts mehr übrigbleibe. Der Beklagte, der als Jurist in den Rechten bewandert ist, argumentiert zunächst, dass er als stadtkölnischer Bürger wegen der Privilegien der Stadt Köln "de non evocando" und "de non arrestando" nicht vor das Kerpener Gericht gezogen werden, geschweige denn von dort eine Kaution für die geforderten Beträge verlangt werden dürfe. Er rechnet vor, dass der Schwiegersohn an Gütern und Kapitalien bereits rund 2.000 Tlr erhalten hat, darunter ein Kapital auf ein Haus der Stams Erben, "Im gulden Vercken" in der Weierstraße in Düren, zwei Zins- (d. h. Miet-) Häuser auf dem dortigen Viehmarkt, eine Obligation des Freiherrn von Nesselrode zu Ehreshoven von 75 Dukaten (= 150 Rtlr) zuzüglich Zinsen und Ländereien im Dürener Feld. Darüber hinaus habe er ihnen vor einiger Zeit bereits Anrechte auf verschiedene Hypotheken in Düren, Monschau und Vettweiß, die ihm bei einer Erbteilung zugefallen sind, übertragen, alles in allem 3.131 Tlr, mit denen das Heiratsgut reichlich abgedeckt sei. Er wirft seinem Schwiegersohn vor, seinerseits bereits Teile daraus unrechtmäßig, d. h. weil es Besitz seiner Frau sei und er nicht darüber verfügen dürfe, verkauft zu haben. Der Schwiegersohn rechnet anders: Er habe aus allen Zuweisungen bisher 815 Rtlr erhalten. (NB: die beiden Häuser in Düren, für die ein Wert von 900 Tlr veranschlagt war, waren wegen Schäden am Dach unbewohnbar. Er hatte sie erst für teures Geld reparieren lassen müssen. Der Schwiegervater hatte aber durch ein fürstliches Missiv den Kauf verhindert. Doch dann waren sie beim Einfall der Franzosen zerstört worden, so dass er für den Verkauf der Bauplätze nur 96 Rtlr erlösen konnte.) Versprochen waren ihm aber 2.000 Rtlr, die mit den Zinsen seit 1675 sich auf 2.900 Rtlr summierten. Wenn er davon die 815 Rtlr abzog, blieben ihm eben 2.000 Rtlr. Er besteht auf seiner Forderung. Auch Müllenbach rückt nicht von seiner Position ab. Bis Juni 1683 gehen ausführliche Deduktionen und Briefe am Gericht ein. Anfang Juli drängt Adolph Müllenbach zur Kollation, d. h. zur Schließung, der Akten und zahlt die Gerichtsgebühren ("Sportulas"). Das Urteil [das nicht vorliegt] fällt jedoch offensichtlich nicht zu seinen Gunsten aus. Er geht in die Appellation.
- Reference number
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GerKer, 626
- Extent
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Schriftstücke: 45
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Forderungen
Gerichtsgebühren (Sportulae, Sporteln)
Heiratsvertrag
Krieg, Franzosen
Mitgift
Privilegien "de non evocando", "de non arrestando"
- Indexentry person
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Drove, Bertram von, Jülicher Landschreiber
Lopetz de Quintana, Johann Jacob, pfalz-neuburg. Rat
Müllenbach, Adolph. Lic. iur.
Verhaer, Adam Theodor a, schwarzburgischer Vogt des Amts Neustadt, Amtsveralter von Gimborn
- Indexentry place
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Düren
Düren - Gericht, Schultheiß und Schöffen
Gimborn
Lengersdorf, Schultheiß von
Monschau
Nörvenich
Vettweiß
- Date of creation
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1681 - 1683
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
05.11.2025, 3:43 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1681 - 1683