Archivale

Kurmud und Holzschlagrechte

Enthält: Nach dem Tod des letzten Lehnsträgers Heinrich Voiß war das Mergen-Fuchs-Lehengut in Kerpen auf der Eulenstraße, auch Oberstes oder Hein Kreußens Gut genannt, das zum Hofverband des Antoniterklosters gehört, noch nicht wieder verliehen worden und schon ganz heruntergekommen. Johann Gymnich weigert sich, für zwei Gewalt Holz, die angeblich zu dem Gut gehörten, Kurmud von 1 Rtlr für jede Holzgewalt an die Antoniter zu zahlen. In den beiderseitigen Eingaben geht es um die Zugehörigkeit der Holzgewalten zu diesem oder zu Hans Kreußens Gut und um die Kurmudpflicht überhaupt. Johann Gymnich behauptet, dass sein Vater Stephan, der die Rechte 1648 von den Erben Johann Mellers: Wilhelm Statz und Catharina Kremers, Jacob Bulder und Elisabeth Statz, erworben hatte, zwei Jahre vor seinem Tod als lehnsfrei erklärte. Der Anwalt des Antoniterklosters untermauert demgegenüber seine Ansprüche mit Hinweisen auf und Auszügen aus den Quellen: dem Kerpener Holzbuch, dem Weistum des Antoniterhofs, den Hofgerichts- und Erbungsprotokollen.

Archivaliensignatur
GerKer, 408
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.6 Prozesse zweiter Instanz
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Grundherrschaft
Holzschlagrechte
Kurmud
Weistum des Antoniterhofs
Indexbegriff Person
Bulder, Jacob
Gymnich - Stephan
Gymnich - Johann
Kremers, Catharina
Kreußen - Hein
Kreußen - Hans
Meller, Johanns Erben
Statz - Wilhelm und Elisabeth
Voiß - Heinrich
Indexbegriff Ort
Hans Kreußens Gut
Kerpen - Oberstes oder Hein Kreußens Gut siehe Mergen Fuchs Gut
Kerpen - Eulenstraße
Köln - Antoniterkloster
Mergen Fuchs Lehengut

Laufzeit
1715 - 1716

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:13 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1715 - 1716

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