Urkunden
Arnold Helnner aus Schwäbisch Hall, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch mit Rücksicht auf seine Jugend begnadigt und freigelassen, gelobt eidlich, das Land Württemberg sein Leben lang zu meiden, auch nicht darin herumzuziehen und schwört U. Helnner war entgegen ksl. und Reichsabschiede mit Hans Wolf aus Winterbach und Martin Reys aus Weneden [Winnenden] im Lande gartenderweise herumgereist, mit diesen nach gegenseitiger Unterredung und Absprache dem Wild auf die Alb nachgezogen, allwo Hanns aus Winterbach zu Lauereck [Gemarkung Grabenstetten Kr. Reutlingen] im Uracher Forstamt einen Hirsch anschoss, dem die 3 nacheilten, ohne ihn jedoch zu finden.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2574
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Pergament stockfleckig; Siegel abg.
Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Anmerkungen: vgl. U. 2575
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Helnner, Arnold
- Indexbegriff Ort
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Schwäbisch Hall SHA
- Laufzeit
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1556 November 5
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1556 November 5