Akten

5/12 [Teil 1, Nr. 1-2]: Staat und Competenz, Gefälle: 28 Klagpunkte des Kanzlers Dr. Jacob Andreae an den Senat. Erwiderung des Senats.

Enthält: Bl. 2-6v: Kanzler Jakob Andreae an Rektor Johann Hochmann: Beschwerde über seine Behinderung durch die Universität bei Bekämpfung der Zuchtlosigkeit der Studenten, 28 Artikel, am 18.11.1582 im Senat vorgetragen, am 27.11. dem Rektor überschickt (so Bl.1 (Inhaltsverzeichnis) v. Hochmanns Hd.), (lat. Entwurf) (das einzelne s. Nr. 2).; 7-18v: Rektor Joh. Hochmann an Kanzler Jak. Andreae, s.d. (Dez. 1582): Beantwortung seiner Beschwerde, Punkt für Punkt: Der Kanzler bat um versöhnliche Behandlung, der Senat beriet und beauftragte ihn mit der Antwort, er bitte um Verbesserung, wo sein Gedächtnis und Urteil versagen; es folgen zu jedem Punkt die Aussagen von Kanzler und, durch Gedankenstriche getrennt, Senat.; 1.) Große Bedeutung der Universität für Dogma, Politik und Wissenschaft - consentimus.; 2.) u. 3.) Seine Liebe zur Universität und den Senatoren - Gott möge ihn lang erhalten.; 4.) Die Schwere des Kanzleramts - niemand will ihn hindern.; 5.) Allgemein herrsche Klage über den Sittenverfall der Studenten - das ist an allen Universitäten so; der Senat tut, was er kann.; ; 6.) Viele verkommen hier sofort, die Artistenfakultät wäre zur Abhilfe berufen - viele gute Professoren nehmen Tischgenossen an, man bemühe sich dauernd um Abhilfe.; 7.) Stetige statt stoßweise Bestrafung brächte Besserung - sie bestrafen stetig, soweit man die Täter kenne.; ; 8.) Versagt die Universität, so muss der Kanzler eingreifen - ja, aber secundum formam in statu prescriptum admonens.; 9.) Durch die Konkordienformel wurden die jahrelangen Tischstreitereien beseitigt - der Senat weiß nichts von ständigem Streit, in Einzelfällen tat er seine Pflicht.; 10.) Die frühere Ruhe wich ständigen barbarischen nächtlichen Tumulten - das machen nicht bloß die Studenten, die Täter findet man oft trotz sorgsamer Nachforschung nicht; es wird schon besser.; 11.) Die von einem Lehrer angeführte Jugend verhöhne ihn wegen seiner Strenge - der Senat weiß nichts davon, er soll die Täter nennen.; 12.) Trotz seiner Klagen im Senat kam keine Abhilfe - der Senat weiß keinen, den der Kanzler benannt und der Rektor dann nicht bestraft hätte.; 13.) Er sagte, er klage nun nicht mehr bei Rektor und Senat sondern werde alia ratione seines Amtes walten - das verstand man ex commotione animi geredet und erbot sich, ihm treu in seinem Amt zu helfen.; 14.) Nun berichtet er dem Herzog mit Schonung der Universität - er hätte vorher speziell und freundschaftlich mit ihnen beraten müssen.; 15.) Der Herzog schrieb an Universität und Untervogt, wie er die Übel abstellen wolle - nachdem sich der Senat zu "allem möglichen" erboten hatte, sollte der Knazler keinen solchen Befehl contra privilegie "ussbracht" haben.; 16.) Was ihm (Andreae) dann geschah, se nolle odiose repetere - a. Rd.: sei zwischen Rektor und Kanzler beigelegt.; 17.) Der Herzog wolle die Privilegien der Universität sarta et recta bewahren - das wissen sie, eben deshalb konnte tale rescriptum nur ex male informatione hervorgehen.; 18.) Er (Andreae) wolle dasselbe - sie auch.; 19) Dem Herzog als dem Erstunterzeichner der Konkordienformel müsse an reiner Lehre und Einigkeit in seiner Universität gelegen sein - sie seien glücklich darüber.; 20 ) Das Reskript des Herzogs verstieß angesichts des Versagens der Universität nicht gegen deren Privilegien sondern entsprach seiner Pflicht - es ging von der falschen Unterstellung aus, die Universität habe nichts gegen die Unruhen tun wollen; 21.) Sprach der Rektor amtlich oder privat gegen den Kanzler? - a. Rd. : haec sopita sunt; 22.) Ist salvis privilegiis der Herzog der Herr der Universität ? - das wurde nie bestritten.; 23.) u. 24.) Der Kanzler als Vertreter des Herzogs ist dem Rektor nicht untertan - die Universität anerkennt den Status des Kanzlers und dessen Erklärung durch die Herzoge, zeigt er Übertretungen in specie an, so werden sie beseitigt.; 25.) Dass über die auctoritas bei Fürst und Universität verschiedene Ansichten bestehen beweisen außer der noch nachwirkenden Esslinger Aktion 4 Tatsachen: a) Dem nur wenige Tage abwesenden Kanzler werden bei der Rückkehr wichtige eingelaufene Schreiben nicht vorgelegt - wird künftig geschehen; b) Er wird ohne Begründung von Verhandlungen ausgeschlossen noch wurde in 20 Jahren seines Hierseins ein liber actorum geführt, aus dem er sich hätte informieren können - er wurde eine Stunde nach den anderen in den Senat geladen, weil er verkündete, dass er heimlich an Herzog und Stadtrat berichte, den Privilegien zuwider und zu Zerrütung der Universität; Protokolle sollen künftig über namhafte Sachen geführt werden; c) Per schedas rogantur iuris sententiae senatorum cancellario preterito - das war nicht Absicht, sondern Trägheit der Pedellen, die gerügt wurde; d) Der Pedell verhöhnte ihn ungestraft vor dem Senat - sie wissen nichts davon und billigen es nicht; 26.) Er müsse von Amts wegen jeder Seantssitzung beiwohnen - man schließe ihn nicht aus.; 27.) Er sei dem Rektor nicht subiectum - als Kanzler nicht, aber als Professor.; 28.) Er warte auf gemeinsame Beratung über strenge Zucht - seine Abwesenheit u.a. Geschäfte verzögerten dies bisher, sie seien bereit; lat. mit dt. Einsprengseln, Hd. Hochmanns (klein und flüchtig), Entwurf mit vielen Korrekturen; Bl. 17v: Am 23.12. repliziert der Kanzler, am 24. 12. antwortet die Universität: Sie belassen es bei ihren memoria, nun will er es dem Herzog vorlegen, der Rektor erbat Abschrift von Andreäs Replik; vgl. Konr. Plieninger: Jakob Andreä als Kanzler der Universität Tübingen. 1562-1590 - Zulassungsarbeit f. d. wiss. Dienstprüfung f. d. höhere Lehramt in Baden-Württemberg 1956, S. 55 ff. (Masch. Schreiben, im Institut für historische Landeskunde der Universität Tübingen).

title of record
Cancellariat und Propstei, Bd. II: Staat, Competenz, Gefälle
Extent
2 SSt

Context
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 5. Kanzellariat und Propstei (1534-1721) >> Cancellariat und Propstei, Bd. II: Staat, Competenz, Gefälle
Holding
UAT 5/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)

Indexentry person
Andreae, Jakob (1528-1590)

Date of creation
1582

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Last update
02.07.2025, 11:48 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1582

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