Sachakte
Anspruch auf Auszahlung der vertraglich festgelegten Aussteuer. Der ursprüngliche Betrag war von 10000 Rtlr. durch Zinsforderungen auf 12956 Rtlr. und 38 Albus angewachsen. Nach dem Tod des brandenburgischen Generalleutnants Johann von Norprath nahm sein einziger Sohn Wolfgang Günther sein gesamtes Vermögen in Besitz. Im Beisein der Mutter verglich er sich mit seinen Schwestern, der Appellantin und der Freifrau von Efferen, am 3. Okt 1658 dahingehend, daß diese gegen Zahlung von je 10000 Rtlr. „pro quota filiali“ auf alle Ansprüche am elterlichen Erbe verzichten sollten. Eine Hälfte sollte innerhalb eines Jahres „in guten gangbaren Münzsorten“ gezahlt werden, die andere nach dem Tod der Mutter Agnes Johanna von Hennin. Diese hatte sich vorbehalten, den Töchtern testamentarisch noch zusätzlich etwas zu vermachen. Schon von der ersten Hälfte der Aussteuer zahlte Wolfgang Günther der Appellantin nur einen Teil und blieb auch nach dem Tod der Mutter im Dezember 1665 weitere Zahlungen schuldig, so daß die inzwischen verwitwete Sophia Elisabeth mit ihren Kindern in Not geriet. Sie erwirkte die Immission in einen Zehnten zu Duisburg. Darauf appellierte ihr Bruder erfolglos an das RKG.
Enthaeltvermerke: Kläger: Sophia Elisabetha, Witwe des Johann Caspar von Königsegg (Königsegge, Königseck), geb. von Norprath, (Kl.), und ihr Sohn Johann Gottfried Beklagter: Witwe und Erben des Wolfgang Günther von Norprath zu Hullhausen, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Georg Friedrich Müeg 1693 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Justizrat zu Kleve 1667 - 2. RKG 1693 - 1697 (1658 - 1697) Beweismittel: Bd. I: Erbteilungsvergleich der Kinder des Johann von Norprath 3. Okt. 1658 (Q 8 Littera A). Urteile des Justizrates Kleve 27. Juni 1671, 23. Juni 1681, 5. Dez. 1684 (Q 8 Littera B - D). Auszug aus dem klevisch - märkischen Landtagsrezeß von 1660 (Q 8 Littera F, Q 18). Aufstellung der Forderungen der Appellantin an ihren Bruder (Q 8 Littera H). Rationes decidendi der Vorinstanz (86 - 88). Bd. II: Erbteilungsvergleich der Kinder des Johann von Norprath 3. Okt. 1658 (2 - 7 und öfter). Gegenrechnung des Wolfgang Günther von Norprath über Ausgaben für seine Schwester (42 - 53). Aufstellung der Ausgaben der Mutter der Appellantin und des Appellaten 1658 - 1665 (54 - 69) und 1650 - 1658 (92 - 103) und weitere verschiedene Aufstellungen von Ausgaben. Obligation der Agnes Johanna von Hennin und ihres Sohnes Wolfgang Günther von Norprath über 800 Rtlr. von Hermann Wirich Wasserfahr und seiner Frau Margaretha von Münch 25. April 1658 (232 - 235). Immission der Appellantin in den Duisburger Zehnten durch Schultheiß und Schöffen von Duisburg 7. Juli 1672 (241). Aufstellung des von der Appellantin versetzten Schmucks, Silbers, Kleidung und Leinen (252 - 255). Teilung des Nachlasses der Mutter Jan. 1666 (426 - 431). Zehntrechnungen (447 - 449). Auszug aus dem Testament der Agnes Johanna von Hennin (490f.). Beschreibung: 2 Bde., 18 cm, 1025 Bl.; Bd. I: 88 Bl., lose; Q 1 - 21, 1 Beilage; Q 5 (Instrumentum appellationis) und Q 20 (Instrumentum insinuatae citationis ad reassumendum) stark beschädigt; Bd. II: 937 Bl., gebunden; Q 19b (Vorakten). Vgl. RKG (N 594/1795).
- Context
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Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
- Holding
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
- Date of creation
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1693 - 1697 (1658 - 1697)
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05.11.2025, 3:07 PM CET
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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1693 - 1697 (1658 - 1697)
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