Archivale
Ratifikationsurkunde vom 14.3.1857 (Greiz) des Fürsten Heinrich XX. von Reuß (ältere Linie) zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits. Vertrag und Separatartikel waren auf Seiten Frankfurts von dem Senator Franz Alfred Jakob Bernus besiegelt und unterzeichnet worden.
- Reference number
-
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 393
- Former reference number
-
Privileg Q Nr. 78
- Language of the material
-
deutsch
- Further information
-
Beglaubigung: Papiersiegel und Unterschrift des Fürsten sowie Unterschrift ?
- Context
-
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Münzwesen >> Münzvertrag mit Österreich und Liechtenstein 1857
- Holding
-
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
- Indexbegriff subject
-
Münzwesen
Schloss Osterstein
- Indexentry person
-
Heinrich XX., Fürst von Reuß (ältere Linie)
Bernus, Franz Alfred Jakob: Senator
Deutscher Zollverein
- Indexentry place
-
Reuß-Greiz/Fürstentum
Österreich
Liechtenstein/Fürstentum
Wien
- Date of creation
-
14.03.1857
24.01.1857
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
- Last update
-
20.08.2025, 12:25 PM CEST
Data provider
Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 14.03.1857
- 24.01.1857
Other Objects (12)
Ratifikationsurkunde vom 20.4.1857 (Charlottenburg) König Friedrich Wilhelms IV. von Preußen zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits. Der Münzvertrag war auf Seiten Frankfurts von dem Senator Franz Alfred Jakob Bernus besiegelt und unterzeichnet worden.
Ratifikationsurkunde vom 15.2.1857 (Dresden) König Johanns I. von Sachsen zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits. Der Münzvertrag war auf Seiten Frankfurts von dem Senator Franz Alfred Jakob Bernus besiegelt und unterzeichnet worden.
Ratifikationsurkunde vom 5.3.1857 (Rom) König Maximilians II. von Bayern zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.
Ratifikationsurkunde vom 12.2.1857 (Braunschweig) Herzog Wilhelms von Braunschweig-Lüneburg zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.
Ratifikationsurkunde vom 20.4.1857 (Wien) des Fürsten Alois Joseph von Liechtenstein zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.
Ratifikationsurkunde vom 22.5.1857 (Homburg) des Landgrafen Ferdinand von Hessen-Homburg zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.
Ratifikationsurkunde vom 30.4.1857 (Wien) Kaiser Franz Josephs I. von Österreich zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.
Ratifikationsurkunde vom 13.2.1857 (Rudolstadt) des Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt zu dem am 24.1.1857 in Wien abgeschlossenen Münzvertrag mitsamt Separatartikeln zwischen den Zollvereinsstaaten, die durch die allgemeine Münzkonvention vom 30.7.1838 verbunden sind, einerseits und Österreich und Liechtenstein andererseits.