Archivbestand

Entschädigungsgericht Freiburg (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Entschädigungsakten (Einzelfälle); Register

Behördengeschichte: Der in Baden-Baden bei der Militärregierung am 10. Oktober 1946 errichteten Entschädigungskommission oblagen die Prüfung und gegebenenfalls die Entschädigung der Personen- und Sachschäden, die in der französischen Besatzungszone Deutschlands durch französische Truppen oder Dienststellen verursacht wurden. Ausgenommen davon blieben so genannte ¿wilde' Besatzungsschäden zwischen Kriegsende und dem 1. August 1945, die im Rahmen eines späteren Friedenschlusses abgerechnet werden sollten. Die Entschädigungskommission, deren Mitglieder vom Oberkommandierenden berufen wurden, hatte Stellungnahmen zu den Gesuchen zu erarbeiten und sie dem Oberkommando zur Entscheidung vorzulegen. Im November 1947 erfolgte eine Neuregelung des Entschädigungsverfahrens. Für jedes Land der französischen Besatzungszone wurde die Errichtung eines Entschädigungsgerichts am Sitz der Landesregierung verfügt, das nunmehr über die Entschädigungsanträge zu entscheiden hatte. Der Präsident und der Vizepräsident des Gerichts mussten die französische Staatsbürgerschaft besitzen; die übrigen Mitglieder, die auf Vorschlag der Landesregierung durch die Militärregierung ernannt wurden, waren Deutsche. Gegen die Entscheidungen des Entschädigungsgerichts war die Berufung an ein französisches Zentralgericht in Baden-Baden möglich. Die Kosten für die Gerichte und die Entschädigungen waren von den Landeshaushalten zu tragen. In Baden wurde das Entschädigungsgericht Freiburg, soweit es als Teil der deutschen Verwaltung anzusehen war, mit Kabinettsbeschluss vom 16. Februar 1948 dem Innenministerium unterstellt. Am 11. Juni des Jahres nahm es seine Tätigkeit auf. Die Aufgaben der Entschädigungskommission wurden ab 1950 von einer besonderen Staatsanwaltschaft am Entschädigungsgericht übernommen; im darauf folgenden Jahr wurde die Zuständigkeit des Entschädigungsgerichts Freiburg auf diejenigen Besatzungsschäden ausgedehnt, die außerhalb des französisch besetzten Teils von Baden von französischen Truppen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Württemberg-Baden verursacht wurden. Mit der Verordnung Nr. 287 des französischen Hohen Kommissars vom 21. April 1955 und dem Inkrafttreten der Pariser Verträge im gleichen Jahr ging die Behandlung der Besatzungsschäden auf rein deutsche Behörden über. Zum 5. Mai 1955 stellte das Entschädigungsgericht Freiburg seine Tätigkeit ein. Für die Abwicklung von Besatzungsschäden zuständig waren, je nach Schadenhöhe, entweder die bei den Stadt- und Landkreisverwaltungen angesiedelten Requisitionsämter, im November 1955 in Ämter für Verteidigungslasten umbenannt, oder die Zentralstelle für Besatzungsangelegenheiten im Regierungspräsidium Freiburg, in das das Entschädigungsgericht seit 1. April 1953 haushaltsrechtlich eingegliedert war.

Bestandgeschichte: In den Jahren 1971-1982 gelange die komplette Überlieferung an Entschädigungsakten in mehreren Ablieferung vom Regierungspräsidium Freiburg ins Staatsarchiv Freiburg. Erste Ansätze zur Bewertung, begonnen Mitte der 80er Jahre, blieben noch im ersten Drittel des Bestandes, der ursprünglich über 200 lfd. m. umfasste, stecken. Eine Nutzung war lediglich über die dem Bestand beigegebenen Register möglich. Im Wege der systematischen Verzeichnung und Online-Stellung der Bestände der Serien C (Badische Ministerien 1945 und 1952) und D (Landesoberbehörden, Baden 1945-1952) wurde der noch 156 lfd.m. umfassende Bestand des Entschädigungsgerichts Freiburg im Jahre 2006 durch den Unterzeichneten einer erneuten Bewertung unterzogen. Entschädigungsfälle, die folgende Kriterien erfüllten, wurden dabei als archivwürdig bewertet: Für die Jahre 1945-1948 (Zeitpunkt der Entstehung des Schadens) eine Schadenshöhe von 2.000 RM Für die Jahre 1948-1950 eine Schadenshöhe von 5.000 DM Für die Jahre nach 1950 eine Schadenshöhe von 50.000 DM Entschädigungsanträge wegen Internierung, Suspendierungen und Verdienstausfällen sowie wegen Unterhaltsforderungen wurden komplett übernommen; die Entschädigungsanträge aus Baden-Baden und Kehl aufgrund der besonderen Situation beider Städte (Baden-Baden überduchschnittliche hohe Präsenz von Besatzungsmitgliedern, Kehl komplett evakuiert und okkupiert von der Besatzungsmacht) weitgehend übernommen (mit Ausnahme von Bagatellfällen). Nach der Bewertung wurden die Entschädigungsfälle durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann im Jahre 2007 in Scope erschlossen und durch studentische Hilfskräfte archivgerecht verpackt. Für die Internetpräsentation wurde der Bestand nach dem Ortsalphabet sortiert und innerhalb der Orte nach dem Namensalphabet der Antragssteller. Der Bestand umfasst nun 6.213 Nummern in 64,8 lfd.m. Freiburg, im Mai 2008 Kurt Hochstuhl

Reference number of holding
Abt. Staatsarchiv Freiburg, D 5/1
Extent
Nr. 1-6213

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Landesoberbehörden, Höhere Verwaltungs- und Höhere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Bad. Ministerium des Innern

Indexbegriff subject
Entschädigungsgericht Freiburg
Indexentry place
Freiburg im Breisgau FR; Entschädigungsgericht

Date of creation of holding
1946-1970

Other object pages
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Rights
Last update
13.11.2025, 2:41 PM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1946-1970

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