Urkunden
Bischof Albrecht von Straßburg bestimmt, daß nachdem die Städte Oberkirch und Oppenau mit Zinsen und Gülten merklich beschwert sind und die Städte von einigen Gläubigern die Verwilligung auf den mindern Schlag erlangt haben, der Überlauf und Fürstand von deren minderen Schlag, der von der Bezahlung der Zinsen und des Baugelds übrig bleibt, der Stadt verbleiben und zur Erledigung der Pfandschillinge usw. verwendet werden soll. Gleichzeitig erläßt er Bestimmung über Erhebung und Verwendung des Ungelds, der Bede, der Steuer, des Salzmessens usw. , setzt den aus dem Ertrag der Beden an das Bistum zu zahlenden jährlichen Betrag auf 125 Pfund Pfennige fest, bestätigt die städtischen Freiheiten usw.
- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 33 Nr. 960
- Former reference number
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Konv. 45
Oberkirch (Stadt), Gemeinden
- Further information
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Überlieferungsart: Abschrift
- Context
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Straßburg (Hochstift) >> Spezialia >> Oberkirch (Stadt)
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 33 Straßburg (Hochstift)
- Date of creation
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1500 Februar 26
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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04.04.2025, 8:17 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1500 Februar 26