Archivale
Streit über die Haftung für eine Bedeschuld
Enthält: Anno 1635 hatte der damalige Rentmeister, Schultheiß Theodor Schreiber, wegen einer Bedeschuld von 248 brabantischen Gulden 16 Stüber die Ländereien von Elisabeth Custers, der Witwe von Peter Custer, mit Arrest belegen lassen und im folgenden Jahr, nach viermaliger Wiederholung der Verbotsansage Haus und Hof samt Vor- und Brauhaus der Schuldnerin, die inzwischen mit Gerhard Wirtz verheiratet war, gelegen am "Hohen Durpel" zwischen Peter Brandts und Cathelen Schneiders Anwesen, eingezogen und für 158 Tlr kölnisch (à 44 Albus) ersteigert und sich anerben lassen. Die mobilen Güter und Gereite, woraus die Ehefrau eine Leibzucht erhielt, hatte Wirths an sich genommen und nach Sindorf wegbringen lassen. 1644 erhoben die Verwandten Peter Custers, einschließlich der Witwe, gegen den zweiten Ehemann Elisabeths, Gerhard Wirtz, Klage wegen des verlorenen Erbes. Sie behaupteten, dass die Bedeschuld an dem mobilen Besitz hafte, und mit diesem hätte sie Gerhard Wirths übernommen und müsste sie bezahlen. Haus, Hof und Zubehör müssten dagegen ihnen restituiert [zurückgegeben] werden. Wirths berief sich, um seine Nicht-Schuldigkeit zu beweisen, auf seine Zustimmung zu der Immission und Aneignung durch den Schultheißen und Rentmeister Schreiber. Aber die Gegner bleiben, mit Bekräftigung durch die Beigabe des entsprechenden Paragraphen aus dem Ehevertrag und einem Protokollauszug über den Vorgang der damaligen Beschlagnahmung und Akquisition durch Schreiber (Lit. A und B), bei ihrer Position.
- Reference number
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GerKer, 1017
- Extent
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Schriftstücke: 6 (+2)
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
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1644 - 1646
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:04 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1644 - 1646