Urkunden

Coppelman, Jude zu Großeislingen [Kr. Göppingen], wegen Wuchers und Verachtens des herzoglichen Geleits zu Göppingen gef., wird auf Fürbitte seiner Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Herzog Ulrich von Württemberg 100 fl zu geben, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, sein ausgeliehenes Gel ohne Wucherzinsen einzuziehen, seine Schuldner soweit sie Untertanen Herzog Ulrichs, nicht mehr mit Rottweil'schen und anderen ausländischen Rechten zu beklagen, all seine noch beim Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil anhängigen Prozesse gegen württembergische Untertanen sofort zu beenden, die von ihm vermittelst des Hofgerichts in Acht und Aberacht gebrachten württembergischen Untertanen unverzüglich auf eigene Kosten auszulösen und dem Obervogt zu Göppingen hierüber eine Bescheinigung des Hofgerichts vorzulegen, gegen dieses Urteil nicht zu appelieren, kein Geld mehr auf Gesuch oder Wucher auszuleihen und schwört U.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1315
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Die ehrsamen und weisen Claß Anckelin, des Gerichts und Wolff Jäger, B. zu Göppingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Kontext
Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.10 Eislingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Anckelin, Claß; des Gerichts, Göppingen
Coppelman, Jude, Großeislingen
Württemberg, Ulrich; Herzog, 1487-1550
Indexbegriff Ort
Eislingen/Fils GP; Großeislingen

Laufzeit
1539 Mai 13

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1539 Mai 13

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