Archivale
Klage (vor dem Stadtrichter) der Frau Schumacher Johan Pelckman geb. Gertrud Kaldeweye gegen Erben des Bernt Kaldeweye junior nämlich a. Johan Dünnekogel gen. Kaldeweye, b. Johan Wennemers in Ottmarsbocholt, c. Quirin Kaldeweye, d. Ewalt Kortendieck wg. 150 Goldgulden.
Enthält: Kläger ist die uneheliche Tochter des Bernt Koldewey senior, der Amtmann des Stiftes Nottuln war. In Nottuln verheiratet er sich mit Aleff (?) N. u. sie haben einen Sohn Bernt junior. Als die Pest ausbrach, flüchtete er auf dem Hof des Schulten Hinrik Bollinck im Kspl. Nottuln und wohnte in dessen Spieker. Als er sein Ende nahen fühlte, ließ er Bollinck kommen und ordnete an, dass 300 Goldgulden, die er in einem Topf hatte, unter die Klägerin und seinen Sohn geteilt werden sollten. Bollinck hat dieses früher gerichtlich bekundet, der Sohn Bernt junior hat die Anordnung seines Vaters anerkannt und vor seiner Reise nach Dänemark i.J. 1549 bestimmt, dass die Klägerin, falls er sterben würde, 150 Goldgulden aus seinem Nachlass haben sollte. Er ist in Dänemark gestorben; die Beklagten sind seine Erben. Klägerin verlangt jetzt die 150 Goldgulden. Die Beklagten werden verurteilt. Sie legen Berufung ein, weil die Anordnung des Bernt K. senior nicht in öffentlicher Form geschehen, daher unwirksam sei. Erwähnt werden Bernt Wantscher, Johan Krusenstern, Johan Koldeweye; Bernard Wicherdinck; Wilhelm Hinricus.
- Reference number
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                B-Acta jud, 198
 
- Context
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                Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
 
- Holding
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                B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
 
- Date of creation
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                1550 - 1550
 
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                        17.09.2025, 3:07 PM CEST
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1550 - 1550
