Urkunde
Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Kloster Hofringe im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 5. Juni 1761 zu 50 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 36 Reichstaler 14 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 20 Schillinge 5 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller
- Reference number
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B 061u, 399
- Formal description
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Papier
- Further information
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Ausstellort: Münster
Siegelführer: Landesherr, Domkapitel Münster, Landes-Ritterschaft, Stadt Münster
- Context
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Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
- Holding
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B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
- Indexentry person
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Landesherr
Domkapitel Münster
Landes-Ritterschaft
Stadt Münster
- Date of creation
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1762 Juli 7
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
05.11.2025, 3:14 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1762 Juli 7
Other Objects (12)
Landesobligation über die vom Kloster Hofringe von Seiten der alliierten Armee während des laufenden Krieges am 22. März 1759 beigebrachte Quotisation in Höhe von 300 Reichstaler in damaliger kuranter Münze bzw. 281 Reichstaler 7 Schillinge in ediktmäßigem guten Gelde gegen eine jährliche Verzinsung zu 2%
Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Schwesternhaus Hofringe im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 2. April 1760 zu 150 Reichstaler in damaliger kuranter Münze nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 115 Reichstaler 10 Schillinge 9 Deut reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 2 Reichstaler 8 Schillinge 7 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller
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Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Kloster Hofringe im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 16. April 1761 zu 50 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 37 Reichstaler 21 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 21 Schillinge 1 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller
Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Schwesternhaus Hofringe im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 5. April 1760 zu 50 Reichstaler in damaliger kuranter Münze nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 38 Reichstaler 12 Schillinge 11 Deut reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 21 Schillinge 6 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller